Dipl. Pflegefachpersonen DN II / HF (50 - 80%) für Spitex Verband Kanton Bern in Bolligen - myjob.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      12.03.2026

      Dipl. Pflegefachpersonen DN II / HF (50 - 80%)

      • Bolligen
      • Festanstellung 50-80%

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      Spitex Verband Kanton Bern

      Spitex Verband Kanton Bern

      Dipl. Pflegefachpersonen DN II / HF (50 - 80%)

      Ihre Aufgaben

      • Unterstützung und Begleitung der Klienten gemäss Pflegeplan, Fördern und Erhalten ihrer Gesundheit und Ressourcen
      • Durchführung von Erstassessments / Reassessments mit RAI-HC
      • Erarbeiten der Pflegeplanung und –Massnahmen und die Durchführung der Pflege
      • Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit Ärzten, Angehörigen und anderen Institutionen sowie mit intern beteiligten Mitarbeitenden
      • Durchführung der Behandlungspflege (Wundbehandlung, Medikamente, Parenterale Ernährung, etc.)

      Breites Fachwissen

      • Bereitschaft Verantwortung zu übernehmen, Koordinationsfähigkeit und Selbstständigkeit
      • EDV-Kenntnisse und gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
      • RAI-HC Kurs / Kenntnis oder bereit den Kurs zu absolvieren
      • Teamfähigkeit, hohe Selbst- und Sozialkompetenz
      • Fahrausweis Kat. B (eigener PKW von Vorteil)

      Wir bieten Ihnen

      • Ein abwechslungsreiches und interessantes Arbeitsumfeld in einem motivierten und aufgeschlossenen Team
      • Professionell ausgerichtete, wachsende Organisation
      • Betriebliche Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

      Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich schriftlich oder per Mail an:

      Finanzierung BVG 60% Arbeitgeber / 40% Arbeitnehmer

      • Bezahlte Pausen
      • Eine kurze, bezahlte Kaffee-/Teepause von 15 Min. wird bei einer Präsenz von 4:75 Std. und 30 Min ab 7 Std während der Arbeitszeit und unter Berücksichtigung der dienstlichen Bedürfnisse gewährt. Die Pausen müssen zwischen den Einsätzen bezogen werden, nicht an Randzeiten
      • Kurskosten werden bei betrieblichen Interesse voll übernommen. Abgeltung zeitlicher Aufwand: Die Mitarbeiterin hat ihrem Beschäftigungsgrad entsprechend eine zeitliche Abgeltung zu Gute

      Zusätzlich zu den kantonalen Kinderzulagen, gibt es Betreuungszulagen nach Kantonalen Bestimmungen

      Benützt die Arbeitnehmerin ihr Privatfahrzeug für die Arbeit Entschädigung pro Km. 80 Rappen

      Arbeitsort: Bolligen