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Keine Angst vor dem Zwischenzeugnis

Veröffentlicht am 16.01.2020 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Keine Angst vor dem Zwischenzeugnis
Viele Arbeitnehmer schrecken vor Zwischenzeugnissen zurück. Sie sind sich nicht sicher, ob sie ein solches Zeugnis einfordern dürfen. Der Gesetzgeber steht klar auf Ihrer Seite und sichert Ihnen ein Recht aufs Zwischenzeugnis zu. 
Viele Arbeitnehmer schrecken vor Zwischenzeugnissen zurück. Sie sind sich nicht sicher, ob sie ein solches Zeugnis einfordern dürfen. Oder sie befürchten, damit ins Abseits zu geraten, weil dem Arbeitgeber ein bevorstehender Stellenwechsel signalisiert wird. Diese Skrupel sind unsinnig. Der Gesetzgeber steht klar auf Ihrer Seite und sichert Ihnen ein Recht aufs Zwischenzeugnis zu. 
Was bedeutet 'Berechtigtes Interesse'?
Arbeitsrecht versucht immer die Interessen beider Parteien - der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber - in der Waage zu halten. Damit Arbeitgeber nicht mit Zwischenzeugnis-Forderungen überhäuft werden, muss der Arbeitnehmer sein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis geltend machen. Letzteres liegt vor, wenn Ihr Hauptaufgabengebiet sich ändert, wenn Sie innerhalb des Unternehmens einen neuen Job übernehmen, wenn umstrukturiert wird oder wenn der Vorgesetzte wechselt. Auch für umfangreiche Aus- und Weiterbildungen müssen Zwischenzeugnisse ausgestellt werden. 
Wie verhalten Sie sich bei geplantem Stellenwechsel?
Möchten Sie sich auf einen Job in einem anderen Unternehmen bewerben und benötigen für Ihre aussagekräftigen Unterlagen ein Zwischenzeugnis? - Dann fordern Sie es an. Da jedoch der Grundsatz des 'berechtigten Interesses' gilt, wird Ihr Chef Sie aller Wahrscheinlichkeit nachfragen, wofür Sie es benötigen. Damit keine Nachteile für Sie entstehen, raten die meisten Fachleute, nicht den Kündigungswunsch zu offenbaren, sondern einen anderen plausiblen Grund zu nennen. Das können neben den genannten 'berechtigten Interessen' eine längere Auszeit vom Job, die Aufnahme eines Bankkredits oder die Tatsache sein, dass Sie dem Unternehmen schon lange angehören, ohne jemals ein Zeugnis erhalten zu haben. Entspringt die Forderung lediglich Ihrem Wunsch, Rückmeldung über Ihre Leistungen zu bekommen, haben Sie das Recht, von Ihrem Arbeitgeber eine Mitarbeiterbeurteilung zu verlangen. 
Was steht in einem Zwischenzeugnis? 
Zwischenzeugnis hat den Beiklang von etwas Provisorischem. Das ist keinesfalls so. Ein aussagekräftiges Zwischenzeugnis kann auf einer Seite formuliert werden; aber es muss alle wichtigen Eckpunkte enthalten. Zuerst die korrekten Daten zu Ihrer Person und Anstellung. Dann die anschauliche Beschreibung Ihrer Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Hierher gehören auch alle Weiterbildungen und Beförderungen. Der Hauptteil gibt differenziert Auskunft über Ihre Leistungen und über Ihr Verhalten. In einer Schlussformel bedankt sich Ihr Arbeitgeber üblicherweise für Ihr Engagement und verleiht der Hoffnung auf weitere Zusammenarbeit Ausdruck. 
Wie lange müssen Sie auf Ihr Zwischenzeugnis warten?
Brauchen Sie Ihr Zwischenzeugnis zu einem bestimmten Zeitpunkt? - Dann sprechen Sie Ihren Chef rechtzeitig an. Er muss Ihnen das Zeugnis bei berechtigtem Interesse zwar ausstellen, aber die zeitliche Toleranz liegt bei zwei Monaten. Ausnahme: Ihnen ist von Unternehmensseite her gekündigt worden. Dann sollten Sie das Zeugnis innerhalb weniger Tage in der Hand halten. Verweigert Ihr Vorgesetzter die Zeugnisausstellung, versuchen Sie den Konflikt im Gespräch zu klären. Gelingt dies nicht, steht Ihnen nach einer erfolglosen schriftlichen Mahnung der Weg vors Arbeitsgericht frei. Verfahren über fehlende Zwischenzeugnisse sind unkompliziert und kostenfrei.