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Wiedereinstieg nach der Babypause

Veröffentlicht am 30.07.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Wiedereinstieg nach der Babypause

Werdende Eltern stellen sich - zumindest beim ersten Kind - zahlreiche Fragen: Wie wird der Alltag zu dritt sein? Wie ist er mit den beruflichen Pflichten vereinbar sowie der Notwendigkeit, Geld für das gemeinsame Leben zu verdienen? Wie teilen sich beide Elternteile diese Verpflichtungen auf? Und wie, um Himmels willen, wird die Rückkehr ins Berufsleben funktionieren?

Zwar ist über die vergangenen Jahre die gesellschaftliche Überzeugung gewachsen, dass Kindererziehung - und damit auch eine Babypause - selbstverständlich nicht allein die Sache der Frau ist. Dennoch spielt auch 2018 die Tatsache, dass Männer oft ein höheres Gehalt beziehen, eine relativierende Rolle bei der Überlegung, sich die Karenzzeit eins zu eins aufzuteilen. Wie auch immer die Aufteilung schließlich aussieht: Der berufliche Wiedereinstieg nach dieser Zeit bedarf ebenfalls einer guten Vorbereitung. 

Nicht immer „alles beim alten“

Zum einen ist natürlich die Kinderbetreuung zu sichern, etwa in einer Kindergruppe oder auch z.B. durch die Großeltern. Mitunter ist auch der Dienstgeber in dieser Hinsicht engagiert und es gibt einen Betriebs-Kindergarten. Zum anderen sollte rechtzeitig vor dem vereinbarten Wiedereinstieg Kontakt mit der zuständigen Führungskraft aufgenommen und die anstehenden Aufgaben besprochen werden. Wer in genau dieselbe Stelle wie vor der Karenz zurück gehen kann, meint vielleicht, dass gleich wieder „alles beim alten“ sein wird. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, neue Kunden, die zu betreuen sind, oder auch neue Technologien für bekannte Arbeitsabläufe können aber durchaus eine unerwartete Herausforderung darstellen. Darüber gilt es sich zu informieren, und vielleicht auch die neuen Kollegen bei einem Besuch im Unternehmen vorab kennen zu lernen.

Prioritäten klar vermitteln

Vor allem, wenn der Wiedereinstieg ein Vollzeit-Engagement bedeutet, ist abzuklären, wie im Falle einer unerwartet notwendigen Verfügbarkeit für das Kind vorzugehen ist: im Fall, dass der Nachwuchs erkrankt oder die Kinderbetreuung ausfällt - und dies mitunter während des Tages, im geschäftlichen Hochbetrieb. Vermitteln Sie dem Dienstgeber wie auch den Kolleginnen und Kollegen - insbesondere jenen, die selbst keine Kinder haben - frühzeitig, dass es in so einem Fall keine Diskussion über die eigene Verantwortung gegenüber dem Kind geben darf. Die Frage, wie ihre (meist ohnehin nur für kurze Zeit) ausfallende Arbeitsleistung dann kompensiert würde, dürfen Sie getrost von der Team- oder Unternehmensleitung beantworten lassen, die ja auch für Krankheitsfälle unter den Mitarbeitenden selbst ein Konzept haben muss.

Einstiegsphase vereinbaren
Um den Wiedereinstieg für alle Betroffenen - das Kind, die Eltern selbst, die Arbeitskollegen - möglichst einfach zu gestalten, könnte auch eine Einstiegsphase ausgehandelt werden, in der über mehrere Wochen die wöchentliche Arbeitszeit erst langsam erhöht wird. Und auch, wenn dies in Ihrem Umfeld unüblich ist: Man kann mit dem Dienstgeber zumindest darüber reden - fragen kostet schließlich nichts.