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Bossing: Wo liegen die Grenzen des Weisungsrechts?

Veröffentlicht am 15.09.2017
Bossing: Wo liegen die Grenzen des Weisungsrechts?
Der Vorgesetzte hat ein sogenanntes Weisungsrecht inne. Nutzt er dieses aus, rutscht er jedoch schnell ins „Bossing“ ab. Wo also liegen die Grenzen?

In den meisten Unternehmen sind die Hierarchien klar geregelt: Der CEO hat das Sagen, darunter kommen Manager in verschiedenen Positionen, Führungskräfte auf ihrer jeweiligen Hierarchiestufe, deren Mitarbeiter und am Ende Praktikanten – so oder so ähnlich sieht das Weisungsgefüge in den meisten Schweizer Betrieben aus. Was der Chef sagt, muss der „Untergebene“ ausführen. Dieses sogenannte Weisungsrecht wird durch den Arbeitsvertrag besiegelt. Darin ist jedoch auch (zumindest grob) geregelt, auf welche Aspekte sich dieses Weisungsrecht bezieht und wo dessen Grenzen liegen.


Leider neigen manche Führungskräfte nämlich dazu, ihr Weisungsrecht auszunutzen und in das sogenannte „Bossing“ zu verfallen. Dabei handelt es sich um die Ausnutzung seiner Macht durch den Vorgesetzten, indem er sich gegen den Arbeitnehmer richtet. In einer milden Form kann es sich dabei um die bewusste oder unbewusste Überschreitung der Weisungsbefugnis handeln. In Extremfällen artet Bossing in einer Art Mobbing aus, der Mitarbeiter muss Gehaltskürzungen, Schikanen oder sogar körperliche Aggressionen in Kauf nehmen. Nicht selten endet das Bossing für den Betroffenen in einer Kündigung oder krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Die Ursache des Bossings liegt meist in einem mangelnden Selbstvertrauen des Vorgesetzten begründet, wenn er den Mitarbeiter zum Beispiel als Konkurrenz sieht – oder auch in einer narzisstischen Persönlichkeitsstörung mit dem Hang zur Ausnutzung seiner Macht. So oder so sollten Sie als Betroffener sich die Frage stellen: Was darf mein Chef eigentlich bestimmen und wo liegen die Grenzen?

Welches Weisungsrecht hat der Vorgesetzte – nicht? 
Leider lässt sich diese Frage nicht pauschal beantworten, da die Weisungsbefugnis stets von Branche, Arbeitsvertrag und dem jeweiligen Job abhängig ist. So darf Ihr Arbeitgeber Ihnen prinzipiell natürlich nicht die Farbe Ihrer Unterwäsche vorschreiben. Wenn Sie allerdings als Krankenpfleger/in mit weisser Arbeitskleidung tätig sind, darf er durchaus bestimmen, dass Ihre Unterwäsche nicht durchscheinen – demnach also nicht schwarz, pink, rot oder eine sonstige auffällige Farbe haben – darf. Woran erkennen Sie also, dass Ihr Boss die Grenze überschreitet?
 
  • Sollte Ihnen eine Entscheidung kritisch erscheinen, lesen Sie noch einmal die Bestimmungen in Ihrem Arbeitsvertrag durch.
     
  • Prüfen Sie, inwiefern die Entscheidungen Ihres Vorgesetzten logisch nachvollziehbar sind oder rein willkürlich erscheinen. So macht die Pflicht zum Haarnetz in der Lebensmittelindustrie natürlich Sinn. Wird dies von Ihnen jedoch bei einem Bürojob am Schreibtisch verlangt, handelt es sich wohl eher um eine gewollte Schikane.
     
  • Lernen Sie, zwischen Berufs- und Privatleben zu unterscheiden. Ihr Chef darf Ihnen zum Beispiel kein Hobby untersagen – es sei denn, dieses ist hinsichtlich Ihrer Arbeit als gefährlich zu bewerten.

Mit etwas logischem Menschenverstand lassen sich rationale Entscheidungen von „Bossing“ meist sehr gut unterscheiden. Sollten Sie sich hingegen unsicher sein, bitten Sie Ihren Vorgesetzten darum, Ihnen seine Entscheidung noch einmal zu erläutern. Im Zweifelsfall können Sie zudem Rat bei einem Anwalt, bei einer Mobbingberatung oder einer Anlaufstelle im Unternehmen – beispielsweise einem Betriebsrat – einholen.




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