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Von der Selbständigkeit (zurück) ins Dienstverhältnis

Veröffentlicht am 22.02.2019 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Von der Selbständigkeit (zurück) ins Dienstverhältnis

Unternehmerinnen und Unternehmer sind Menschen, die ein bestimmtes Risiko auf sich nehmen und die Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung besitzen. Nicht immer geht der Plan für eine Selbständigkeit auf. Ehemalige Unternehmer können als Mitarbeitende allerdings eine sehr interessante und gute Wahl sein.

Der Schritt in die berufliche Selbständigkeit ist für die meisten Menschen ein ziemlich großer Schritt: In vielen Fällen steht eine lange Zeit des Lernens, der beruflichen Professionalisierung und der Planung dahinter. Die Überzeugung, von nun an „sein eigenes Ding machen“ zu können, sein eigener Boss zu sein. Und das Vertrauen auf die eigenen Fähigkeiten. Als Gründerin bzw. Gründer geht man ein gewisses Risiko ein, setzt das eigene Vermögen oder zumindest einen Teil davon ein, um den Start zu finanzieren, haftet gegenüber Kredit gebenden Banken und potentiellen Gläubigern. 

Und schließlich trägt man, wenn irgendwann auch Mitarbeitende beschäftigt werden, die Bürde der Verantwortung nicht mehr nur für sich selbst, sondern für andere Menschen – und deren Familien. Wenn man das Geschäft nicht am Laufen halten kann, ist man von den finanziellen Einbußen und weiteren Konsequenzen plötzlich nicht mehr alleine betroffen. Unternehmerin bzw. Unternehmer zu werden, kann in diesem Sinn auch eine durchaus beängstigende Sache sein. 

Hohes Risiko
Nicht selten geht das Ganze schief. Zwar gab es in der Schweiz in den vergangenen drei Jahren jeweils um die 40.000 Neugründungen. Diesen stehen aber auch jeweils um die 15.000 Konkurseröffnungen gegenüber. Das erste Jahr überleben noch knapp über 80 Prozent der Unternehmen. Im zweiten und dritten Jahr geht es jeweils zehn Prozent nach unten, sprich: Nach drei Jahren hat im Schnitt mehr als jeder dritte Unternehmer bereits das Handtuch geworfen, wie das Bundesamt für Statistik aufzeigt. Wobei diese Quote stark von der Unternehmensgröße abhängt: Wer zwei bis vier Beschäftigte hat, ist nach drei Jahren noch mit 70-prozentiger Wahrscheinlichkeit auf dem Markt. Mit zehn oder mehr Beschäftigten geht die Überlebenschance langsam, aber sicher in Richtung 75 Prozent.

Management-Qualitäten
Nun muss nicht jeder bzw. jede ehemalige Selbständige mit einem Business-Plan eine Pleite eingefahren haben. Es gibt auch andere Gründe, von dieser Berufsentscheidung wieder abzukommen. Eine auf Dauer zu hohe Arbeitsbelastung kann dafür sprechen, oder auch der Wunsch nach einem geringeren wirtschaftlichen Risiko. Zum Beispiel, wenn die Familiengründung ansteht und Kinder unterwegs sind. Ein gut laufendes Business kann durchaus auch gewinnbringend verkauft werden, womit die unternehmerischen Qualitäten des Gründers eine besondere Bestätigung finden.

Wieder zurück in einem Dienstverhältnis bringen ehemalige Selbständige besondere Qualitäten mit. Und dies ganz unabhängig davon, ob sie erfolgreich waren oder mit ihrer Geschäftsidee tatsächlich völlig gescheitert sind. Sie haben auf jeden Fall bewiesen, dass sie ein Projekt eigenständig entwickeln und umsetzen können. Und dies vielleicht auch unter Anleitung von Mitarbeitenden. Das sind Management-Fähigkeiten, von denen jeder Dienstgeber nur profitieren kann.