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Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu

Fröschengasse 7
4624Härkingen
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Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu

Das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Sozialgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Bildung von Sozialregionen, welche mindestens ein Gebiet von 12'000 Einwohner/innen umfassen und die Wirkungsfelder im Sinne des Sozialgesetzes möglichst umfassend abdecken.
 

Die Einwohnergemeinden der Amtei Thal-Gäu haben sich per 1. April 2008 zum Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu - kurz SRTG - zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit wurde mit Statuten und Aufgabenübertragung geregelt.
Die Sozialregion Thal-Gäu ist zuständig für die Gemeinden Aedermannsdorf, Balsthal, Gänsbrunnen, Herbetswil, Holderbank, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Welschenrohr, Egerkingen, Härkingen, Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Oensingen und Wolfwil.

Der Auftrag lautet:

Die Gemeinden der Sozialregion Thal-Gäu beauftragen hiermit den Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu mit der bedarfsgerechten Sicherstellung der im Anhang detailliert beschriebenen Dienste im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilfe, Familienberatung und Mütter- Väterberatung.
 
Das per 1. Januar 2008 in Kraft gesetzte Sozialgesetz verpflichtet die Gemeinden zur Bildung von Sozialregionen, welche mindestens ein Gebiet von 12'000 Einwohner/innen umfassen und die Wirkungsfelder im Sinne des Sozialgesetzes möglichst umfassend abdecken.
 

Die Einwohnergemeinden der Amtei Thal-Gäu haben sich per 1. April 2008 zum Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu - kurz SRTG - zusammengeschlossen. Die Zusammenarbeit wurde mit Statuten und Aufgabenübertragung geregelt.
Die Sozialregion Thal-Gäu ist zuständig für die Gemeinden Aedermannsdorf, Balsthal, Gänsbrunnen, Herbetswil, Holderbank, Laupersdorf, Matzendorf, Mümliswil-Ramiswil, Welschenrohr, Egerkingen, Härkingen, Kestenholz, Neuendorf, Niederbuchsiten, Oberbuchsiten, Oensingen und Wolfwil.

Der Auftrag lautet:

Die Gemeinden der Sozialregion Thal-Gäu beauftragen hiermit den Zweckverband Sozialregion Thal-Gäu mit der bedarfsgerechten Sicherstellung der im Anhang detailliert beschriebenen Dienste im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz, Sozialhilfe, Familienberatung und Mütter- Väterberatung.
 
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