Schwarzarbeit: alles andere als ein Kavaliersdelikt - myjob.ch
985 Artikel für deine Suche.

Schwarzarbeit: alles andere als ein Kavaliersdelikt

Veröffentlicht am 19.07.2021
Schwarzarbeit: alles andere als ein Kavaliersdelikt
​Für viele ist Schwarzarbeit verlockend. Arbeitgeber sparen sich dabei die Sozialversicherung für die Menschen, die bei ihnen arbeiten. Arbeitnehmer zahlen keine Steuer für ihr Einkommen. Doch beide Parteien haben einen eklatanten Nachteil: Sie machen sich strafbar - sowohl der Steuerhinterziehung als auch des Betrugs. Und: Beide schaden der Wirtschaft und dem Sozialwesen ihres Landes. Dieser Beitrag fasst das Wichtigste für Sie zusammen.
Was genau ist Schwarzarbeit eigentlich?
 
Viele Menschen sind sich unsicher, was man alles überhaupt unter diesem Begriff zusammenfasst. Wenn ein Unternehmen illegal Mitarbeiter beschäftigt und diese nicht anmeldet, ist der Fall klar. Doch was ist, wenn mir der Nachbar als Fachmann für Heizung und Sanitär im Rahmen einer energetischen Sanierung eine neue Heizung unter Nutzung regenerativer Energien einbaut? Die Rechtsprechung macht in diesem Zusammenhang eine eindeutige Aussage. Schwarzarbeit hat das Merkmal, dass sie gewinnorientiert ist. Wenn Sie also für den Einbau einer Heizung ein angemessenes Entgelt bezahlen, ist der Tatbestand erfüllt. Wenn Ihnen der Nachbar aber den Rasen mäht und dafür ab und zu ein Taschengeld erhält, ist die Sache legal. Es ist also der Einzelfall und dessen besondere Bedingungen, die für die Bewertung einer möglichen Schwarzarbeit relevant sind. Als Faustregel gilt: Schwarzarbeit liegt immer vor, wenn gegen steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen verstossen wird.
 
Typische Beispiele für Schwarzarbeit
 
Schwarzarbeit - auch unter dem Begriff der Schattenwirtschaft bekannt - umfasst solche Werke und Dienstleistungen, bei denen ein Rechtsverstoss gegeben ist. Dazu zählt natürlich auch, wenn jemand sein Gewerbe bei den jeweiligen Behörden gar nicht erst angemeldet hat. Zu den typischen Merkmalen von Schwarzarbeit zählt es, wenn kein Nachweis über die Tätigkeit der Arbeiter erbracht wird. Das bedeutet, dass er ohne Steuerkarte arbeitet und bar bezahlt wird. Dabei ist es auch ein Klassiker, dass solche Leute oft unterbezahlt sind. Nicht einmal ein gesetzlich vorgeschriebener Mindestlohn wird durch die Arbeitgeber umgesetzt. Typisch sind solche illegalen Beschäftigungen unter anderem in der Baubranche oder der Landwirtschaft mit Personen, die nicht einmal eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen. Übrigens: Auch Minijobs sind Schwarzarbeit, wenn sie nicht gemeldet sind, Das Gleiche gilt für die Putzhilfe, die regelmässig bei Ihnen arbeitet.
 
Jede Tätigkeit genau prüfen
 
Schwarzarbeit oder Nachbarschaftshilfe mit Belohnung? Wenn Sie im privaten Bereich eine Leistung erhalten, gibt es zwei Faktoren, mit denen Sie eine sichere Abgrenzung vornehmen können. Zunächst ist es das A und O, dass für die Gefälligkeit keine Bezahlung vereinbart wurde. Wenn Sie eine Vergütung als eine Art Belohnung aussetzen, ist es wichtig, dass diese weder regelmässig erfolgt noch, dass diese die Höhe des normalen Arbeitsentgelts für die jeweilige Leistung hat. Diese Kontrolle ist ratsam. Denn wenn Sie die Regeln rund um die Schwarzarbeit nicht beachten sollten, gibt es unangenehme Sanktionen durch den Staat. Diese reichen von Geldstrafen bis zu Freiheitsentzug. Das Strafmass variiert dabei nach Art und Umfang der Schwarzarbeit.
 
Schwarzarbeit vermeiden
 
Die Schattenwirtschaft ist für viele mit negativen Folgen verbunden. So schadet sie dem Staat und damit auch der öffentlichen Versorgung und der Allgemeinheit. Sie ist auch ein Faktor dafür, dass Menschen unterbezahlte Arbeiten machen. Sie gefährdet legale Arbeitsplätze und die soziale Absicherung der Beschäftigten bei Schwarzarbeit. Für Kunden gibt es keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn die illegale Leistung nicht korrekt ausgeführt wurde. Sind Schwarzarbeiter arbeitslos und beziehen Leistungen, handelt es sich um Sozialbetrug. Schwarzarbeit ist immer entweder eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Vermeiden Sie solche Praktiken - sowohl als Arbeitgeber als auch als Arbeitnehmer.