Ihr Aufgabengebiet umfasst - Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit, Ruhe und Ordnung - Verstösse oder Tatbestände selbständig ahnden und behandeln im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben - Ermittlungsverfahren führen und schriftliche Einvernahmen verfassen - Rapporte, Berichte, usf. verfassen - ...
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