Pfarrkreis Subingen-Aeschi (mit Bolken, Drei Höfe, Etziken, Horriwil. Hüniken, Steinhof = Ortsteil der Gemeinde Aeschi)
Pfarrkreis Zuchwil
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der rund 10'000 Reformierten. Stimmberechtigt und wahlfähig sind Frauen und Männer vom 18. Altersjahr an.
Der Kirchgemeinderat umfasst 11 Mitglieder und 10 Ersatzmitglieder. Sie werden von Ihnen alle 4 Jahre gewählt.
Die Pfarrkreisrat ist für die Arbeit im entsprechenden Pfarrkreis verantwortlich und arbeitet eng mit der Pfarrperson und der sozialdiakonischen Mitarbeiterin zusammen.
Wir gehören der Bezirkssynode und dem Synodalverband der Kirche „Bern-Jura-Solothurn“ an.
Die Kirchgemeinde umfasst das Gebiet von 15 Gemeinden und ist in 5 Pfarrkreise gegliedert:
Pfarrkreis Subingen-Aeschi (mit Bolken, Drei Höfe, Etziken, Horriwil. Hüniken, Steinhof = Ortsteil der Gemeinde Aeschi)
Pfarrkreis Zuchwil
Die Kirchgemeindeversammlung ist das oberste Organ der rund 10'000 Reformierten. Stimmberechtigt und wahlfähig sind Frauen und Männer vom 18. Altersjahr an.
Der Kirchgemeinderat umfasst 11 Mitglieder und 10 Ersatzmitglieder. Sie werden von Ihnen alle 4 Jahre gewählt.
Die Pfarrkreisrat ist für die Arbeit im entsprechenden Pfarrkreis verantwortlich und arbeitet eng mit der Pfarrperson und der sozialdiakonischen Mitarbeiterin zusammen.
Wir gehören der Bezirkssynode und dem Synodalverband der Kirche „Bern-Jura-Solothurn“ an.