Von der KESB eingesetzte Beistandspersonen müssen periodisch Bericht und Rechnung erstatten. Das Revisorat ist für die Rechnungsprüfung zuständig und beurteilt Finanzgeschäfte, welche die Zustimmung der KESB benötigen wie z.B. Vermögensanlagen, Erbteilungsverträge und Verkauf von Liegenschaften. ...
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