Die Tätigkeit umfasst das Prüfen von Fahrzeugen und ihren Anhängern sowie die Abnahme von Führerprüfungen inklusive der Kommunikation der Resultate und administrativer Aufgaben. Vorausgesetzt wird eine abgeschlossene Ausbildung als Automechaniker, Automobil-Mechatroniker oder Landmaschinen- beziehungsweise Baumaschinenmechaniker sowie mehrjährige Berufserfahrung und der Besitz der Führerausweise der Kategorien B, BE und A.
(KI generierte Zusammenfassung)
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