Bezirksratskanzlei Horgen
Der Bezirksrat Horgen ist Aufsichtsinstanz über die Gemeinden innerhalb des Bezirks und entscheidet über Rechtsmittel als erste Rekurs- und Beschwerdeinstanz. Die Bezirksratskanzlei Horgen ist für die Vorbereitung der bezirksrätlichen Geschäfte zuständig. Für die Leitung unserer Kanzlei suchen wir per 1. Juni 2026 eine:n Bezirksratsschreiber:in 80%.
Die Bezirksratsschreiberin, der Bezirksratsschreiber trägt die Gesamtverantwortung über alle Geschäftsabläufe in der Kanzlei. Die Tätigkeit umfasst sowohl Führungsaufgaben, wie auch Fallbearbeitungen.
Wir bieten Ihnen eine anspruchsvolle und vielseitige Führungsposition mit zeitgemässen Anstellungsbedingungen und einem Arbeitsort unmittelbar beim Bahnhof Horgen.
Sind Sie interessiert? Dann freuen wir uns auf ihre Online-Bewerbung.
Allfällige Fragen zur Stelle beantwortet Ihnen Statthalter/Bezirksratspräsident Markus Braun (+43 258 87 22). Weiterführende Informationen finden Sie unter Statthalterämter & Bezirksratskanzleien.