Das Friedensgericht ist als erstinstanzliches Fachgericht hauptsächlich als Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde tätig. Daneben übernimmt das Friedensgericht Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Erbangelegenheiten und ist für die Errichtung von Park- und Betretungsverboten zuständig.
Wir setzen auf die Komplementarität der Kompetenzen und die Vielfalt der Perspektiven, denn es ist die breite Palette an Laufbahnen und Profilen, die die Stärke des Staates Freiburg ausmacht. Wir fördern die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie flexible Arbeitsbedingungen. Um mehr zu erfahren, folgen Sie diesem Link.
Seraina Rohner Stulz, Friedensrichterin
Martina Gerber, Friedensrichterin
T+ 41 26 305 86 70 / ;