Die Invalidenversicherung (IV) ist eine gesamtschweizerische obligatorische Sozialversicherung. Sie unterstützt versicherte Personen, die von Invalidität bedroht oder betroffen sind, mittels Eingliederungsmassnahmen. Dies mit dem Ziel, dass die versicherten Personen ihre Existenzgrundlage ganz oder teilweise selbstständig sichern können. Wenn eine solche (Wieder)eingliederung nicht oder nur teilweise möglich ist, richtet die IV eine (Teil-)Rente aus.