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Kantonsgericht, Abteilung Strafrecht
Das Kantonsgericht ist die oberste gerichtliche Instanz des Kantons in allen Rechtsgebieten. Die Abteilung Strafrecht ist die Berufungsinstanz gegen Urteile des Straf- und Jugendgerichts. Als Beschwerdeinstanz ist sie zudem u.a. zuständig für die Beurteilung von Verfügungen, Verfahrenshandlungen und Entscheiden der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Jugendanwaltschaft und der erstinstanzlichen Gerichte in Strafsachen.