Hochschulpraktikum im In- und Ausland für Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA in Bern - myjob.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      19.02.2026

      Hochschulpraktikum im In- und Ausland

      • Bern
      • Praktikum 100%

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      Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

      Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA

      Hochschulpraktikum im In- und Ausland

      Das Angebot an Hochschulpraktika des EDA richtet sich an Studierende oder Absolventinnen und Absolventen einer Hoch- oder Fachhochschule, die erste Berufserfahrungen auf ihrem Fachgebiet sammeln möchten

      Das EDA bietet als attraktive, fordernde und fördernde Arbeitgeberin einzigartige Arbeits- und Karrieremöglichkeiten in einem internationalen Umfeld. Ein Hochschulpraktikum im In- oder Ausland erlaubt einen Einblick in die Aktivitäten des Departements und eignet sich hervorragend als Sprungbrett für eine Laufbahn im EDA

      Informationen und Zulassungsbedingungen

      • Das EDA bietet jährlich rund 300 Praktikumsplätze im In- und Ausland an und ermöglicht damit Studierenden und Absolventinnen und Absolventen von Universitäten, Fachhochschulen und ETHs erste qualifizierte Berufserfahrungen
      • Grundvoraussetzung für die Zulassung zu einem Hochschulpraktikum ist die Schweizer Staatsbürgerschaft oder eine bis Ende Praktikum gültige Wohn- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz
      • Praktikumsmöglichkeiten

      Ein Praktikum während dem Bachelor-Studium

      • dauert maximal 6 Monate ausser ein längeres Praktikum ist für den Abschluss obligatorisch
      • muss noch vor dem Bachelor-Abschluss absolviert werden
      • dauert zwischen 6 und 12 Monate, unabhängig vom Beschäftigungsgrad
      • richtet sich an Absolventinnen und Absolventen welche ihren Bachelorabschluss vor weniger als 1 Jahr gemacht haben (es zählt der erste Monat nach Datum des Bachelor-Diploms)
      • steht Interessierten mit Master-Diplom offen, deren letzter Studienabschluss weniger als 1 Jahr zurück liegt (es zählt der erste Monat nach Datum des Master-Diploms)
      • Absolvierte Praktika nach dem Studienabschluss (Bachelor oder Master) innerhalb der Bundesverwaltung dürfen in der Summe und unabhängig vom Beschäftigungsgrad die Dauer von 12 Monaten nicht überschreiten
      • Die Jahresfrist zwischen Studienabschluss und Praktikumsbeginn kann für Studierende, welche sich im Master-Studiengang befinden sowie für Personen im Mutterschaftsurlaub sowie Militär- und Zivildienst ausgeweitet werden

      Löhne und Vergütungen

      Informationen und Zulassungsbedingungen

      • Praktikumsmöglichkeiten
      • Löhne und Vergütungen
      • Praktikantinnen und Praktikanten unterstützen die Mitarbeitenden der Schweizer Botschaften und Generalkonsulate bei der Umsetzung der Aussenpolitik
      • Welche Aussenstellen des EDA regelmässig Praktikumsplätze anbieten, finden Sie in der untenstehenden Übersicht

      Arbeitsort: Bern