Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Weibel- und Sicherheitsdienst für Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft in Muttenz - myjob.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      22.02.2026

      Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Weibel- und Sicherheitsdienst

      • Muttenz
      • Festanstellung 100%

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      Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft

      Kantonale Verwaltung Kanton Basel-Landschaft

      Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Weibel- und Sicherheitsdienst

      80–100 %

      per 1. Juni 2026 oder nach Vereinbarung

      Schwerpunkt Sicherheitsassistenz

      Ihre Verantwortung

      • Sicherheitsdienst inkl. Zutrittskontrollen
      • Empfangsdienst im Strafjustizzentrum in Muttenz
      • Vorbereitung der Gerichtsinfrastruktur und Weibeldienst (inkl. Wochenendpikettdienst im Zwangsmassnahmengericht)
      • Archivieren von Fällen und Bearbeitung von Beschlagnahmegut etc.
      • Entwicklungsperspektive zur stellvertretenden Teamleitung bei entsprechender Eignung und Interesse

      Ihr Hintergrund

      • Abgeschlossene Berufslehre oder gleichwertige Ausbildung
      • Einige Jahre Berufserfahrung im Justiz- oder Sicherheitsbereich
      • Ausgeglichenheit und persönliche Reife sowie Geschick im Umgang mit Menschen
      • Dienstleistungsorientierte, diskrete Persönlichkeit mit hoher Problemlösungskompetenz
      • Gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise sowie Genauigkeit und Selbständigkeit
      • Fundierte EDV-Kenntnisse und technisches Geschick
      • Physische und psychische Leistungsfähigkeit sowie rasche Auffassungsgabe
      • Verantwortungsbewusst, teamorientiert, flexibel und hilfsbereit

      Für Fragen zur Stelle

      Lynn With
      Leiterin des Weibel- und Sicherheitsdiensts
      061 552 32 74

      Für Fragen zum Bewerbungsprozess

      Rebekka Balmer
      HR-Beraterin
      061 552 67 86

      Strafgericht

      Das Strafgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für die Beurteilung von Straftäterinnen und Straftätern.
      Das Jugendgericht ist als erste kantonale Gerichtsinstanz zuständig für Personen, die im Zeitpunkt der Begehung einer Straftat das 18. Altersjahr noch nicht zurückgelegt haben und deren Beurteilung nicht in die Kompetenz der Jugendanwaltschaft fällt.
      Das Zwangsmassnahmengericht ist unter anderem zuständig für die Anordnung von strafprozessualer Haft gegen die beschuldigte Person.

      Was Sie sonst noch wissen sollten

      Wir sind ein motiviertes und eingespieltes Team und suchen eine engagierte Persönlichkeit mit ausgeprägter Teamfähigkeit.

      Arbeitsort: Muttenz