Fribourg, CH, Saane, CH
Das Friedensgericht ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. In dieser Funktion wird es auf Antrag oder von Amtes wegen tätig. Nach Abschluss des Verfahrens wird entschieden, ob eine Schutzmassnahme angeordnet wird oder nicht. Die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter ist zudem in Erbschaftsangelegenheiten sowie im Bereich der gerichtlichen Verbote (Bannverfügungen) zuständig.
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Laetitia Perrin, Stellvertretende Führungskraft, E-Mail schreiben, T +41 26 305 86 00