Die Tätigkeit umfasst die Regelung von ambulanten und stationären Massnahmen und Freiheitsstrafen sowie die Umsetzung von Vollzugslockerungen inkl. bedingte Entlassungen. Dazu gehören das Verfassen vollzugsrelevanter Entscheide, die Durchführung von Anhörungen und Standortgesprächen sowie die Einschätzung mittels Risikoeinschätzungsinstrumenten. Vorausgesetzt werden ein abgeschlossenes juristisches Studium, Kenntnisse im Strafrecht sowie mehrjährige Berufserfahrung.
(KI generierte Zusammenfassung)
… MAS) Fachspezifische Zusatzausbildung (z.B. CAS Dissozialität) wünschenswert oder Bereitschaft dazu, diese ... (lic. iur. oder MAS) Fachspezifische Zusatzausbildung (z.B. CAS Dissozialität) wünschenswert oder Bereitschaft dazu, diese ... ; Einleitung vertiefter interner und externe Abklärungen (z.B. Gutachtensaufträge)
- Begleitung von straffällig gewordenen Personen während ...
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