60% Finanzdepartement, Steuerverwaltung, Recht, Erbschaften, Schenkungen nach Vereinbarung Aufgaben Eigenverantwortliche Veranlagung Todesfälle: Sie sind verantwortlich für die korrekte Veranlagung der offenen Steuern bis zum Todestag von verstorbenen Steuerpflichtigen ohne selbständigen Erwerb und bearbeiten diese Fälle mit Fingerspitzengefühl und Empathie unter Berücksichtigung des Erbschaftsinventars und der steuerrechtlichen Gesetzgebung. Sie ...
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