Im Sinne des Opferhilfegesetzes beraten und unterstützen wir Personen, die durch eine Straftat in ihrer körperlichen, psychischen oder sexuellen Integrität unmittelbar verletzt worden sind. Seit dem 1. Mai 2026 ist die nationale Opferhilfe-Telefonnummer 142 in Betrieb. Für diese, an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr erreichbare Nummer, nehmen wir werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr Anrufe für den Kanton Bern entgegen.
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