Time-IN – Konzept für die Lehr- und Fachpersonen der Schulen Baar für Gemeinde Baar in Baar - myjob.ch
Die besten 51952 Jobs in der Region.
Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      01.04.2026

      Time-IN – Konzept für die Lehr- und Fachpersonen der Schulen Baar

      • Baar
      • Festanstellung 100%

      • Merken
      • drucken
       

      Gemeinde Baar

      Gemeinde Baar

      Time-IN – Konzept für die Lehr- und Fachpersonen der Schulen Baar

      Schulische Angebote

      Mit der Nutzung unserer interaktiven Module anerkennen Sie stillschweigend unsere Nutzungsbedingungen

      Zugehörige Objekte

      • Benützung von Smartphones und Smartwatches an den Schulen Baar
      • Sehr geehrte Eltern, , Als Schule ist es uns ein Anliegen, den Umgang mit digitalen Technologien zu lernen und diese sinnvoll in den Unterricht einzubinden. Gleichzeitig gilt es aber auch, das «Miteinander» ohne dauernde digitale Ablenkung zu fördern. Nur dann wird es möglich sein, die Vision «Unsere Schule ist ein lebendiger Ort, an dem wir unser Potential entfalten, lernen und miteinander neue Horizonte entdecken» aus dem Leitbild UNVERWECHSELBAAR zu erreichen
      • Nach einem Pilotprojekt auf der Oberstufe mit durchwegs positiven Erfahrungen und guten Rückmeldungen auch von Schülerinnen und Schülern gilt ab Schuljahr 2025/26:
      • Private elektronische Geräte, die nicht dem Unterricht dienen, sind auf den Schularealen der Gemeinde Baar während den definierten Zeiten weder sicht- noch hörbar
      • Diese Regelung kommt zur Anwendung im Gebrauch von Smartphones und Smartwatches sowie weiteren elektronischen privaten Geräten der Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Oberstufe. Diese Haltung der Schulen Baar ist nicht neu, sondern sie beruht auf der bestehenden Schulordnung der Schulen Baar (§ 18)

      beim Besuch der Lernwerkstatt (Oberstufe) oder weiteren Arbeiten im Schulhaus am Mittwochnachmittag;

      • bei allen schulischen Aktivitäten ausserhalb der regulären Schulzeit wie z.B. Schulreise, Exkursionen oder Klassenlager;
      • in der schulergänzenden Betreuung sowie der Musikschule
      • Begründete Ausnahmen können durch die Lehr- oder Fachpersonen bewilligt werden
      • Die Handhabung obliegt den Einzelschulen. Bei Nichtbeachten der Regelung gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei anderen Verstössen im schulischen Kontext. Digitale Geräte dürfen eingezogen, müssen jedoch spätestens am Ende des Halbtages wieder ausgehändigt werden

      Mit der neuen Regelung verfolgen wir:

      • die Stärkung der sozialen Interaktionen zwischen den Schülerinnen und Schülern;
      • die Förderung höherer Konzentration während des Unterrichts durch weniger persönliche Ablenkung und weniger Ablenkung der Mitschülerinnen und schüler;
      • die Reduktion der Bildschirmzeit;
      • die Einhaltung des Datenschutzes und das Vorbeugen vor Cybermobbing;
      • die Vorbeugung von unkontrollierbarer Kommunikation in Krisenfällen und störender Kommunikation mit externen Personen während des Unterrichts

      Arbeitsort: Baar