Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung -% für Etat du canton de Fribourg in Fribourg - myjob.ch
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Job-typ
10-100%
Pensum
Position

      01.11.2026

      Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung -%

      • Fribourg
      • Festanstellung 100% | Management / Kader

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      Etat du canton de Fribourg

      Etat du canton de Fribourg

      Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung -%







      Vizepräsident/in der Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung










      Beschäftigungsgrad: 

      -%









      Ort / Bezirk: 



      Fribourg, CH, Saane, CH












      Bewerbungsfrist: 

      26.11.2026









      Datum des Stellenantritts: 

      Mit Wahl durch den GR oder nach Vereinbarung









      Vertragsart: 

      Unbefristeter Vertrag









      Dienststelle: 

      Justizrat










      Wichtige Mitteilung


      ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link:  KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN . Klicken Sie  nicht  auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: E-Mail schreiben. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.


       


      Bewerbungsdossier


      Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug eingereicht werden.


      Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden.

      Beschreibung des Amtes


      Die Rekurskommission für die Ersterhebung und Erneuerung behandelt Beschwerden gegen Einspracheentscheide der beauftragten Ingenieur-Geometerin oder des beauftragten Ingenieur-Geometers, die gemäss der Spezialgesetzgebung am Ende des öffentlichen Auflageverfahrens von Vermessungswerken und bei der Behebung von Widersprüchen ergangen sind. Sie entscheidet als letzte kantonale Instanz und steht unter der Aufsicht des Justizrates. Aufgrund ihrer Zusammensetzung garantiert sie die sachkundige Berücksichtigung sowohl von Aspekten in Bezug auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen als auch von spezifischen Aspekten in Bezug auf die Vermessung. 

      Gewünschtes Profil



      • Anwalts- oder Notariatspatent, Lizentiat oder Master der Rechte
      • Erfahrung im Sachenrecht und/oder im Grundstücksrecht wäre von Vorteil
      • Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für die Ausübung des Amtes
      • Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitz einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie darfnicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die nicht mit dem richterlichen Amt vereinbar sind
      • Beherrschen der französischen oder deutschen Sprache mit guten Kenntnissen der anderen Sprache

      Angaben der Kontaktpersonen













      Datum der Stellenausschreibung: 

      27.10.2026









      Referenz: 

      10639










      Arbeitsort: Fribourg