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Kann ich mir die Frühpensionierung leisten?

Veröffentlicht am 22.10.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Kann ich mir die Frühpensionierung leisten?

Wer merkt, dass ihm beruflich „die Luft ausgeht“, sollte möglichst frühzeitig Expertenrat einholen und sich über die Modalitäten des vorzeitigen Ruhestands sowie über Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge informieren.

Irgendwann geht es einfach nicht mehr: Je nachdem, wie lange jemand bereits in der Arbeitswelt aktiv ist und welchen Job er oder sie ausübt, kann dieser Zeitpunkt eher früh oder auch sehr spät sein. Wer nach der Pflichtschule eine Installateurs- oder Bodenleger-Lehre absolviert hat, spürt vielleicht schon viele Jahre vor dem regulären Pensionsalter, dass die Knie und die Wirbelsäule beeinträchtigt sind und schmerzfreies Arbeiten kaum oder gar nicht mehr möglich ist. Wer Jahrzehnte in der Jugendarbeit oder als Lehrperson tätig war, fühlt sich vielleicht irgendwann den Herausforderungen der jüngsten Generationen nicht mehr gewachsen.

Wenn Umschulungen dann nicht mehr möglich sind oder nur mehr wenig Sinn machen, kann die frühzeitige Pensionierung eine Lösung sein. Für Männer heißt das, vor Beendigung des 65., und für Frauen, vor Ende des 64. Lebensjahrs in den Ruhestand zu gehen. Ob für diese Entscheidung eine chronische Erkrankung, harte Schicksalsschläge oder ein allgemeiner Erschöpfungszustand ausschlaggebend sind, soll hier keine Rolle spielen. Bedeutend ist aber in jedem einzelnen Fall die Frage, ob man sich das Leben vor dem regulären Pensionsantritt überhaupt leisten kann.

Mit Abschlägen ist zu rechnen
Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer in der Schweiz können den Bezug der Altersrente aus der so genannten ersten Säule um bis zu zwei Jahre vorziehen. Dabei wird die zum regulären Antrittsalter zustehende Auszahlungssumme aus diesem umlagefinanzierten Pensionsanteil jedoch um bis zu 13,6 Prozent gekürzt. Und zwar für die gesamte Dauer des Bezugs.

Ob die zweite Säule vorzuziehen ist – das ist der Teil der Pension, welcher vom Arbeitgeber kofinanziert wird –, hängt von den Bestimmungen der jeweiligen Pensionskasse ab. In der Regel ist dafür ein Mindestalter von 58 Jahren notwendig. Da, wie oben beschrieben, die erste Säule jedoch erst einige Jahre später (vorab) zu beziehen ist, müssen die Lebenskosten bis dahin mehr oder weniger über die zweite Säule finanziert werden können. Eventuell besteht aber die Möglichkeit – wieder: je nach Pensionskasse -, eine so genannte Überbrückungsrente zu erhalten. In manchen Fällen übernehmen Arbeitgeber diese zusätzliche Absicherung durch entsprechende Versicherungsbeiträge.

Expertenrat einholen
Liegt eine Invalidität vor und jemand ist aufgrund seines geistigen oder körperlichen Zustands nicht (mehr) in der Lage, den Beruf auszuüben, springt die Invalidenversicherung ein. Diese wird aus der verpflichtenden Sozialversicherung für alle in der Schweiz wohnhaften bzw. arbeitenden Personen finanziert. Zwar bleibt es das Ziel, betroffene Menschen möglichst wieder zurück in ein Beschäftigungsverhältnis zu bringen. Jedoch gewährleistet die Sozialversicherung dort, wo dies nicht mehr möglich ist, über eine Rente die Sicherung der grundlegenden Lebenskosten.

Die Frage der Leistbarkeit einer Frühpensionierung ist in diesem Sinn nicht allgemein zu beantworten, sondern verlangt eine Einzelfallprüfung. Wer im Laufe des Arbeitslebens merkt, dass ihm – bildlich gesprochen - „die Luft ausgeht“, und ein Ausweg vor dem 64. bzw. 65. Lebensjahr notwendig sein wird, sollte möglichst bald den Rat von Experten suchen und sich über zusätzliche Möglichkeiten der finanziellen Vorsorge informieren.