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Keine Lohnzahlung: Was ist zu tun?

Veröffentlicht am 12.12.2019 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Keine Lohnzahlung: Was ist zu tun?

Einen Monat gearbeitet und am Monatsende keine Lohnzahlung? Viele Arbeitnehmer wissen nicht, wie sie sich dann verhalten sollen. Dieser Ratgeber informiert Sie kompakt über die drei wichtigsten Schritte.

Mahnen - aber immer schriftlich!
Viele Arbeitnehmer zögern, ihren Chef auf das Thema des nicht gezahlten Lohns anzusprechen. Doch dies ist Ihr gutes Recht und bei Absicht der Fortführung des Arbeitsverhältnisses in der Regel auch ratsam. Informieren Sie sich, warum der Lohn nicht auf Ihrem Konto erschienen ist, wann dies erfolgen soll und ob es sich um ein einmaliges Versäumnis gehandelt hat. Wenn der Arbeitgeber nicht effizient antwortet, ist es an Ihnen, Ihren Lohn einzufordern. Die Mahnung steht am Beginn der Maßnahmen, mit denen Sie einer ausbleibenden Lohnzahlung begegnen sollten. Diese Mahnung sollte schriftlich erfolgen, damit Sie von Ihnen rechtssicher nachgewiesen werden kann, falls es weitere Probleme mit dem Arbeitgeber geben sollte. Rechtlich bedeutet die Mahnung, dass Sie Ihren Arbeitgeber in Verzug setzen. Das heißt, dass Ihnen nun auch Zinsen für den nicht gezahlten Lohn zustehen.

Arbeitsverweigerung: Ist das erlaubt?
Ein Arbeitsvertrag generiert für beide Vertragspartner Rechte und Pflichten. Der Arbeitnehmer schuldet die Leistung am Arbeitsplatz, der Arbeitgeber den dafür vereinbarten Arbeitslohn. Wenn der Arbeitgeber seinen Teil an der Vereinbarung nicht einhält, kann der Mitarbeiter seine Arbeitstätigkeit auch verweigern. Das Bundesgericht erkennt dies dann an, wenn die Lohnzahlung fällig und nicht geringfügig ist. Wichtig ist, dass der Arbeitnehmer seinem Unternehmen diese Maßnahme vorher mitteilt. Die Arbeitsverweigerung ist im Mahnprozess nicht essentiell. Theoretisch kann nach den Mahnungen auch gekündigt werden. Wenn der Arbeitnehmer es jedoch schätzen würde, weiter an seinem Arbeitsplatz tätig zu sein, wird er dieses Mittel zur Wahl machen. Sie können also auswählen, welche Strategie Ihnen am sinnvollsten erscheint, um im Idealfall Ihre Lohnzahlung zu erhalten und weiter an Ihrem gewohnten Arbeitsplatz beschäftigt zu sein.

Die Kündigung gut abwägen
Die Kündigung durch den Arbeitnehmer ist immer einschneidend, weil diesem dann der Arbeitsplatz und das damit verbundene Einkommen wegbrechen. Wenn dieses Einkommen allerdings ohnehin nicht auf Ihrem Konto zählbar wird, haben Sie keine andere Wahl, als Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen. Dies kann fristlos erfolgen, weil es sich um eine dauerhafte Leistungsverweigerung des Arbeitgebers handelt, die Sie gut nachweisen können. Das Obligationenrecht geht in diesem Zusammenhang sogar noch weiter. Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig ist, können Sie auch kündigen, wenn Ihre Lohnzahlung nur gefährdet sein sollte. Das Unternehmen hat Sie dann darüber zu informieren, wann Sie wieder mit sicheren Zahlungseingängen rechnen können. Generell ist es nur allzu verständlich, wenn Sie bezüglich einer fristlosen Kündigung unsicher sein sollten. Eine Alternative kann es sein, sich bei einem unzuverlässig zahlenden Arbeitgeber umzuorientieren und nach einem anderen geeigneten Arbeitsplatz zu recherchieren. So können Sie den Wechsel gestalten, ohne zwischendurch finanzielle Einbußen zu haben