Die Tätigkeit umfasst die nächtliche Überwachung von Liegenschaften und Geländen durch unregelmässige Aussen- und Innenkontrollen, die Durchführung von Personenkontrollen, das Beheben von Gefahrenquellen mittels elektronischer Datenerfassung sowie den Austausch mit einer 24-Stunden-Zentrale. Vorausgesetzt werden gute Deutschkenntnisse, ein einwandfreier Leumund sowie ein Führerausweis der Kategorie B oder A1.
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