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Jobsharing: Ein Arbeitsmodell mit Zukunft

Veröffentlicht am 01.01.2017
Jobsharing: Ein Arbeitsmodell mit Zukunft
Der Ruf nach flexibleren Arbeitsmodellen und einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird in der Öffentlichkeit immer lauter. Dies liegt einerseits daran, dass die Digitalisierung ganz neue Möglichkeiten der Arbeitsorganisation mit sich bringt, zum Beispiel im Homeoffice. Andererseits werden die Arbeitnehmer aber auch durch den fortschreitenden Fachkräftemangel immer „mündiger“, sprich in eine stärkere Verhandlungsposition gegenüber den Arbeitgebern gerückt. Wer die „Besten der Besten“ für sich gewinnen möchte, muss durch ein professionelles Employer Branding punkten. Und ein wichtiges Argument könnten hierbei moderne Arbeitsmodelle wie das Jobsharing sein. Doch keine Sorge: Auch für Sie als Arbeitgeber bringt es zahlreiche Vorteile mit sich. Es handelt sich also nicht unbedingt um ein zwingendes Zugeständnis an anspruchsvolle Arbeitnehmer, sondern um eine Win-Win-Situation.
Das sogenannte Jobsharing beschreibt – wie der Name bereits vermuten lässt –  ein Arbeitsmodell, bei welchem sich zwei Mitarbeiter dieselbe Stelle teilen. So ist zum Beispiel Mitarbeiter/in 1 immer montags und dienstags im Büro, Mitarbeiter/in 2 hingegen mittwochs bis freitags. Auch eine Aufteilung zwischen mehr als zwei Mitarbeitenden ist möglich, jedoch eher unüblich. Jobsharing kommt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitstellen infrage. Die „Teilenden“ sind hierbei jedoch für die Aufteilung und Organisation ihrer Stelle eigenverantwortlich. Sie müssen also selbstständig koordinieren, dass ihre Arbeit Hand in Hand funktioniert und ebenso gute Leistungen hervorbringt, wie dies bei einem „normalen“ Angestellten der Fall wäre. In der Regel findet hierfür ein- bis mehrmals wöchentlich eine Übergabe statt. Auch die Aufteilung der verschiedenen Aufgaben kann sinnvoll sein – je nach Tätigkeit. Besonders häufig ist Jobsharing bislang in Sachbearbeiter- oder Sekretär/innen-Stellen zu finden. Doch das Arbeitsmodell gewinnt mehr und mehr an Popularität, auch in höheren hierarchischen Stufen. Woran das liegt?


Jobsharing: Vorteile für den Arbeitgeber

Vermutlich an den zahlreichen Vorteilen, welche das Jobsharing nicht nur für die Arbeitnehmer mit sich bringt, sondern vor allem auch für den Arbeitgeber:
 
  • Die „Jobsharer“ vertreten sich üblicherweise gegenseitig im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass Fehlzeiten und dadurch auch Kosten gesenkt werden. Auch Arbeitsausfälle sowie das Einlernen von Krankheitsvertretungen oder die Mehrarbeit der Teamkollegen werden dadurch reduziert beziehungsweise bestenfalls gänzlich verhindert. Dies erwirkt eine Stressreduktion für das gesamte Team und fördert dadurch die Gesundheit der Arbeitnehmer sowie ein angenehmes Betriebsklima.
  • Wird eine Stelle nur durch einen einzelnen Mitarbeiter ersetzt, verfällt er schnell in Routine und wird dadurch „betriebsblind“. Durch den fehlenden Input von aussen arbeiten einzelne Angestellte häufig weniger innovativ und kreativ. Beim Jobsharing befruchten sich die teilenden Mitarbeiter gegenseitig. Sie sehen Optimierungsbedarf bei dem jeweils anderen und begeben sich dadurch automatisch in einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Dadurch arbeiten sie innovativer, kreativer und problemlösungsorientierter.
  • Gleichzeitig bleibt die Motivation auf einem vergleichsweise hohen Niveau. Während diese bei einem „normalen“ Arbeitnehmer in der Regel schnell abflaut, spornen sich Jobsharer häufig gegenseitig zu Bestleistungen an und verfallen in einen kleinen Wettkampf. Solange sich dieser in einem gesunden Mass bewegt, erhöht das merklich die Produktivität. Zudem dienen beide als eine Art Leistungskontrolle, sodass „Faulenzerei“ im Sinne von Trittbrettfahren in der Abteilung präventiv verhindert wird.
  • Zuletzt erwirken auch schlichtweg die reduzierten Wochenstunden eine höhere Zufriedenheit und Motivation sowie bessere Gesundheit bei den Mitarbeitern mit Jobsharing-Arbeitsmodell. Die dadurch erhöhte Produktivität kann die kleinen Verluste durch regelmässige Übergaben und Besprechungen durchaus auffangen, bestenfalls sogar übertrumpfen.

Richtig eingeführt, kann das Jobsharing als Arbeitsmodell daher für Sie als Arbeitgeber eine echte Bereicherung darstellen und zahlreiche Vorteile mit sich bringen. Wichtig ist dabei allerdings nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie“. Ansonsten entstehen durch eine nicht (optimal) funktionierende Zusammenarbeit zwischen den Jobsharern eventuell teure Reibungsverluste oder eine Miskommunikation erhöht die Fehleranfälligkeit auf der geteilten Stelle. Es ist daher an der Zeit, dass Sie als Arbeitgeber sich mit flexiblen Arbeitsmodellen à la Jobsharing auseinandersetzen und ein für Ihr Unternehmen stimmiges Konzept finden – Ihrem Employer Branding, Ihren Mitarbeitern und sich selbst zuliebe. Nur so ergibt sich schlussendlich eine Win-Win-Situation.

Bildquelle: Thinkstock