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Employee Sharing - Wenn Arbeitgeber sich Mitarbeiter teilen

Veröffentlicht am 29.10.2020
Employee Sharing - Wenn Arbeitgeber sich Mitarbeiter teilen
Personal ist regelmässig die wertvollste, aber auch teuerste Ressource für Unternehmen. Dabei steht sich die Unternehmensführung gleich mehreren Herausforderungen gegenüber. Sie möchte gute und leistungsbereite Mitarbeiter halten sowie diese mit Arbeit auslasten. Nicht immer aber gibt die wirtschaftliche Entwicklung eine volle Auslastung von Mitarbeitern her. Dies mussten Unternehmen gerade in Corona-Zeiten schmerzlich erfahren. Im amerikanischen und asiatischen Wirtschaftsraum hat sich schon vor längerer Zeit ein Arbeitsmodell entwickelt, das auch in der Schweiz und im übrigen Europa immer mehr Anhänger findet. Die Rede ist vom Employee Sharing. Es handelt sich dabei nicht um eine Form von Zeitarbeit oder Leiharbeit, denn es sind von Beginn an mehrere Arbeitgeber involviert. Anders als beim Job-Sharing teilen sich auch nicht mehrere Mitarbeiter eine Stelle, sondern mehrere Arbeitgeber teilen sich einen Mitarbeiter. Das kann Vorteile für alle Seiten haben, birgt aber auch Risiken.
Die Vorteile von Employee Sharing
Mit diesem Arbeitsmodell lässt sich eine bessere Auslastung von Mitarbeitern erreichen. Diese können unter Umständen einen höheren Verdienst erreichen, weil sie ihre volle Kapazität in die Arbeit einbringen können. Für Unternehmen liegen die Vorteile des Employee Sharing auf der Hand:
  • Sie sparen Kosten ein, weil noch ein weiterer Arbeitgeber in das Arbeitsverhältnis mit einem leistungsstarken Mitarbeiter involviert ist.
  • Sie können gutes Personal halten, auch wenn sich durch eine aktuelle Situation weniger Arbeit für den einzelnen Mitarbeiter ergibt. 
  • Unternehmen können von zufriedenen Mitarbeitern profitieren, wenn diese auf ansprechende Verdienste hoffen können.
  • Es tritt weniger Fluktuation beim Personal auf. Gute Mitarbeiter können auch in wirtschaftlich schwierigeren Situationen gehalten werden.
Für welche Unternehmen sich Employee Sharing eignet und wie die vertragliche Situation aussieht
Insbesondere Konzerne oder in einem Netzwerk verbundene Unternehmen können grosse Vorteile von Employee Sharing haben. Wenn sich beispielsweise der Arbeitnehmer gegenüber mehreren Konzerngesellschaften arbeitsvertraglich verpflichtet, lässt sich ein Höchstmass an Flexibilität beim Einsatz von Personal im gesamten Konzernbereich erreichen.
 
Vertraglich sind verschiedene Konstellationen denkbar. Eine mögliche vertragliche Gestaltung ist ein normaler Arbeitsvertrag mit zwei Arbeitgebern und einem Mitarbeiter. Vorteilhaft an dieser vertraglichen Konstruktion ist die Klarheit der Regelungen.
In Konzernen wird unter Umständen auch mit Rahmenverträgen gearbeitet, durch die der Arbeitnehmer bei einer Konzerngesellschaft angestellt wird und darüber hinaus flexible Einsatzmöglichkeiten bei anderen Konzerngesellschaften vorgesehen werden. Möglicherweise treffen auch die Arbeitgeber untereinander vertragliche Vereinbarungen zusätzlich, um Fragen bei der Koordination eindeutig regeln zu können.
 
Kann Employee Sharing auch Nachteile haben?
Arbeitsrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Regelungen sind normalerweise nicht darauf zugeschnitten, dass ein Arbeitnehmer gleichzeitig in einem Arbeitsverhältnis für zwei Arbeitgeber arbeitet. Auch, wenn es um Arbeitnehmervergünstigungen und zusätzliche soziale Absicherungen geht, die häufig arbeitsvertraglich festgelegt werden, kann Employee Sharing Nachteile für den Arbeitnehmer haben. Das Arbeitsmodell entfaltet nur dann Vorteile für alle Beteiligten, wenn es auf klaren vertraglichen Regelungen basiert. Dabei geht es besonders um Details, wie den Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers. Employee Sharing könnte am Ende zu einer Überlassung des Mitarbeiters und zu einer ausbeuterischen Situation ihm gegenüber führen. Wichtig ist deshalb, dass Aspekte wie die Weisungsbefugnis und die Gesamtarbeitszeit eindeutig vertraglich festgelegt werden. Der Datenschutz sollte ebenfalls berücksichtigt werden.