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Surfen während der Dienstzeit

Veröffentlicht am 26.04.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Surfen während der Dienstzeit
Für die Internet-Nutzung während der Arbeitszeit sollten Unternehmen von Beginn an klare Regeln aufstellen. Verbote werden nicht zielführend sein; vielmehr sollte analysiert werden, ob Potenziale für das eigene Online-Marketing genutzt werden könnten.

In den meisten beruflichen Tätigkeiten gehört die Nutzung des Internets zum Alltag. Selbst dort, wo sich die Arbeit unter freiem Himmel oder auf der Strasse abspielt - auf Baustellen, bei Fahrt- und Transportdiensten -, ist der Zugang zum World Wide Web zumindest übers Smartphone gegeben. Den meisten Vorgesetzten dürfte aber der Gedanke, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter während der Dienstzeit auf Facebook oder anderen Social Media-Plattformen surfen, oder Produkte des täglichen Lebens auf Amazon recherchieren, Unbehagen bereiten.
Potenziale nutzen
Nun könnte man natürlich alles, was nicht berufsrelevant ist, vom System-Administrator für die Belegschaft sperren lassen. Was schwierig wird, insofern ständig neue Online-Dienste entstehen. Und was im Weiteren berufsrelevante Recherchen versiegen liesse, sobald eine Verlinkung zu einer „verbotenen“ Seite führt oder eine Kundin bzw. ein Kunde per E-Mail etwa seine Facebook-Seite herzeigen will.
Alles ohne Druck
Klar ist, dass Dienstleister und Produzenten heutzutage davon profitieren, wenn Kunden ihr Anliegen rund um die Uhr kommunizieren können. Nachdem das Gros der Menschen aber einem Brotberuf nachgehen muss, wäre dieser Kommunikationskanal mehr oder weniger tot, wenn sämtliche Unternehmen dem Online-Leben ihrer Mitarbeitenden während der Arbeitszeit einen Riegel vorschieben würden.
Kundendialoge, die über Facebook und Co. auch für Dritte sichtbar sind, können aber einen immensen Reputationsgewinn vor grösserem Publikum bedeuten. Sprich: Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - auch über das Marketing-Team hinaus - könnten dazu animiert werden, sich als „Markenbotschafter“ positiv einzubringen.
Kundenanfragen, die als Posting erscheinen, könnten kommentiert, zuständige MitarbeiterInnen des Unternehmens - im Kundenservice, in der Produktentwicklung - könnten über die internen Kommunikationswege rasch informiert werden. Auch die Bewertung des Unternehmens auf verschiedenen Plattformen kann durch motivierte Mitarbeitende positiv beeinflusst werden. Natürlich darf dabei die Freiwilligkeit nicht in den Hintergrund rücken, vor allem auch hinsichtlich eines authentischen Agierens.
Die Surf-Spielregeln klären
Ein solcherart etablierter Zugang könnte sich als Win-Win-Situation entpuppen: Dienstnehmer können ohne schlechtes Gewissen ihr virtuelles Leben in Maßen auch während der Arbeit führen, und Dienstgeber profitieren von einer agilen Community.
Dass Online-Wetten und Pornographie am Arbeitsplatz nichts verloren haben, wird für die meisten Menschen klar sein, darf aber durchaus extra betont werden. Wer schließlich durch übermäßiges Online-Surfen doch seine Arbeit aus den Augen verliert, wird ab einem bestimmten Zeitpunkt zwangsläufig auffallen. Dann sind natürlich auch disziplinarische Maßnahmen angebracht - vom Mitarbeitergespräch bis zur Trennung im Falle wiederholter Regelverstöße.