Temporärstellen - In der Ära von Corona von hoher Bedeutung
Veröffentlicht am 01.10.2020
Viele Arbeitnehmer schätzen es, in Vollzeit beschäftigt zu sein. Doch in der Ära von Corona scheuen sich Arbeitgeber, neue Mitarbeiter für diese attraktive Anstellungsform zu gewinnen. Temporärstellen sind eine wichtige Alternative. Dieser Überblick bietet Ihnen eine Zusammenfassung.
Was genau ist eine Temporärstelle?
Diese Anstellungsvariante, die von vielen modernen Unternehmen genutzt wird, ist durch drei charakteristische Merkmale gekennzeichnet. Zum einen ist ein befristeter Arbeitsvertrag die Basis für die gemeinsame Zusammenarbeit. Zum anderen gibt es für diese Arbeitsform keine Probezeit. Und zum Dritten gibt es in der Regel keine ordentliche Kündigung, mit der das Arbeitsverhältnis aufgelöst wird. Es gibt aber die Möglichkeit der ausserordentlichen Kündigung beziehungsweise der Vertragsaufhebung durch eine der beiden beziehungsweise durch beide Parteien. Die Statistiken für die Schweiz demonstrieren, dass das temporäre Engagement von Arbeitnehmern aktuell Hochkonjunktur hat. Eine Untersuchung bezüglich der Angebote, die das Portal jobs.ch umfasst, hat herausgearbeitet, dass sich diese Jobs erfreulich gut entwickeln - besser als die klassischen Varianten der Anstellung im Unternehmen.
Kurzarbeit und Corona
Eine bedeutsame Konsequenz von Corona für die Unternehmen und deren Arbeitnehmer ist die Kurzarbeit. Für die Unternehmen ist die Kurzarbeit ein notwendiges Mittel, um mit den wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise bestmöglich umzugehen. Für die Arbeitnehmer bedeutet sie einen Einkommensverlust, der häufig von ihnen kompensiert wird, indem zusätzliche Anstellungen recherchiert und genutzt werden. In der Regel arbeitet man bei Temporärstellen als Freelancer, aber auch der Einsatz als Produktionsmitarbeiter in einem Unternehmen ist möglich. Wichtig ist, dass dies nur in Einverständnis mit dem Arbeitgeber erfolgen darf. Besser ist es in diesem Zusammenhang immer, wenn man sich als Kurzarbeiter die Erlaubnis für eine zusätzliche Arbeit durch das Unternehmen bescheinigen lässt, damit es keine Nachteile aus dem zweiten Engagement gibt., wenn der Hauptarbeitgeber den Kurzarbeiter anfordert. Mit solchen Beim zusätzlichen Arbeitgeber sollte man sich auch die Bescheinigung holen, dass man außerordentlich aus dem Vertrag aussteigen kann. Es ist zudem möglich, das Einkommen, dass durch die Kurzarbeit reduziert wird, durch einen befristeten Arbeitsvertrag aufzustocken, damit der gewohnte Lebensstandard umgesetzt werden kann.
Die Vorteile für den Arbeitnehmer
Der Hauptvorteil, den eine befristete Beschäftigung dem Freelancer oder anderweitig angestellten Mitarbeiter bietet, ist ganz klar der Einkommensausgleich. Außerdem ist es durchaus möglich, umgehend wieder komplett zum eigentlichen Arbeitgeber zu wechseln, wenn dieser keine Kurzarbeit mehr hat. Für viele Arbeitgeber ist dies die Voraussetzung, um eine zusätzliche Anstellung zu gestatten. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist insbesondere von den Arbeitnehmern zu nutzen, die wechselwillig sind. Sie haben während der Corona-Kurzarbeit die Möglichkeit, elegant in andere Arbeitsverhältnisse hineinzuschnuppern und bei einem attraktiven Arbeitgeber durch besonders gute Leistungen zu brillieren. Das gilt zudem auch für Personen, welche momentan arbeitslos sind und die Temporärstellen nutzen, um durch gute Leistungen zu überzeugen und um eine mögliche Festanstellung zu ergattern. Durch die befristeten Verträge ist dies durchaus möglich.
Die Vorteile für den Arbeitgeber
Auch für den Arbeitgeber, der befristete Anstellungsverhältnisse anbietet, generiert sich eine Reihe von überzeugenden Vorteilen. Zum einen ist es natürlich möglich, in der Ära von Corona und den damit verbundenen eher ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen seine Personalkosten zu reduzieren. Zum anderen kann diese Form von Arbeitsverträgen besonders gut für Projektarbeiten eingesetzt werden. Ein weiterer sich bietender Vorteil ist zudem, dass der Arbeitgeber dadurch potenzielle Arbeitnehmer kennenlernt, die sich für eine Festanstellung im Unternehmen eignen. So hat der Arbeitgeber eine Vorauswahl an Mitarbeitern, die ins Unternehmen passen würden, wenn die Coronakrise überwunden ist. Wichtig ist insbesondere für den Arbeitgeber eine rechtliche Regelung. Es ist nicht erlaubt, einen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden, indem ihm immer wieder befristete Verträge ausgestellt werden. Auch für den Arbeitnehmer, der vielleicht eine Festanstellung schätzen würde, ist das nicht fair. So sollte ein potenzieller Arbeitnehmer genau überprüft und bei Eignung und soliden wirtschaftlichen Verhältnissen auch fest eingestellt werden können.