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Die betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Veröffentlicht am 24.01.2019 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Die betriebliche Inklusion von Menschen mit Behinderung

Der Begriff des „Diversity Management“ hat in den vergangenen Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Vielen Unternehmen wird es zunehmend wichtiger, die Gesellschaft auch innerhalb ihrer Belegschaft abzubilden und etwa Menschen mit Migrationshintergrund zu beschäftigen sowie Frauen in Entscheidungspositionen zu bringen. Aber das allein reicht nicht.

Eine große Herausforderung für viele Dienstgeber bleibt es, Menschen mit einer Behinderung in die betrieblichen Abläufe einzubinden. Hauptgrund dafür ist wohl die mangelnde Aufklärung in der Gesellschaft darüber, wozu diese Menschen überhaupt fähig sind. Dabei scheint es ganz einfach, wenn man das Thema auf den Einzelfall herunter bricht: Genau so wie bei Bewerberinnen und Bewerbern ohne eine (offensichtliche) Einschränkung können das individuelle Potenzial, die vorhandenen Skills, die Teamfähigkeit und die Leistungsbereitschaft bereits über den vorab erhaltenen Lebenslauf und weiters im darauf folgenden, persönlichen Gespräch eruiert werden.

Bedürfnisse und Herausforderungen
Im Falle einer körperlichen Behinderung mag vielleicht die Eingewöhnungszeit etwas länger sein – vor allem auch für die bereits etablierten Mitarbeitenden. Denn die intellektuellen Fähigkeiten eines Buchhalters, der im Rollstuhl sitzt, einer Marketing-Mitarbeiterin mit einer Hörbehinderung und einer sehbehinderten oder blinden Telefonistin unterscheiden sich nicht wirklich von jenen ihrer Berufskollegen.

Besondere Bedürfnisse hingegen bestehen hinsichtlich eines barrierefreien Zugangs zum Arbeitsplatz: Rampen und Aufzüge, um mit dem Rollstuhl voran zu kommen, oder auch ein taktiles Bodenleitsystem für Menschen, die eben blind sind. Etwas mehr Rücksichtnahme und Geduld im Arbeitsalltag kann freilich seitens der anderen Mitarbeiter nötig sein – wenn es zum Beispiel darum geht, nicht den schnellsten, sondern den einfachsten (weil barrierefreien) Weg ins Konferenzzimmer, die Kantine oder auch zu Außenterminen nehmen zu müssen.

Es kann jeden treffen
Bei der Frage, ob in einem Betrieb ganz grundsätzlich auf Barrierefreiheit geachtet wird, sollten im Übrigen nicht nur gesellschaftliche Erwartungen oder gesetzliche Vorschriften zählen. Denn Behinderung kann jeden treffen, ob persönlich oder im nahen Freundes- und Familienkreis: wegen eines Unfalls im Straßenverkehr oder beim Sport, durch Komplikationen bei der Geburt eines Kindes, aufgrund von körperlichen Einschränkungen durch Bandscheiben-Probleme oder durch eine chronische Erkrankung, unter die im Übrigen auch psychische Probleme einzurechnen sind.

Laut dem Bundesamt für Statistik sind es in der Schweiz dann auch nahezu 1,8 Millionen Menschen – also fast jeder Fünfte –, die eine Behinderung haben. Von diesen wiederum sind ungefähr 470.000 Menschen im Alltag stark beeinträchtigt. Angesichts dieser Zahlen lässt sich schwer von einem Randphänomen sprechen. Umso wichtiger ist es, diese Tatsache auch am Arbeitsmarkt bewusst zu behandeln. 

Quellen:

Bundesamt für Statistk: https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/wirtschaftliche-soziale-situation-bevoelkerung/gleichstellung-menschen-behinderungen/behinderungen.html