Schwanger? Was nun rund um den Arbeitsplatz wichtig ist!
Veröffentlicht am 03.02.2020
In die Freude über die Schwangerschaft mischt sich für viele werdende Mütter die Sorge über den Arbeitsplatz. Der folgende Ratgeber informiert kompakt darüber, was Schwangere, die für ein Unternehmen tätig sind, unbedingt berücksichtigen sollten.
Die Informationspflichten erfüllen
Eine Schwangerschaft ist mit Rechten verbunden, die den Job betreffen. Doch diese Rechte sind nur dann einzufordern, wenn der Arbeitgeber auch von Ihrer Schwangerschaft weiß. Zudem ist es nur fair, wenn ein Arbeitgeber von einer Schwangerschaft möglichst früh erfährt, damit er Ausfallzeiten planen und kompensieren kann und somit die Unternehmensprozesse optimal gestalten kann. Sie haben keinerlei Verpflichtung, den Arbeitgeber über Ihre Schwangerschaft zu informieren. Doch ist diese Information zu Ihrem eigenen Vorteil. Erstens kann der Arbeitgeber dann gefährdende Arbeitsbedingungen abstellen. Zum anderen kann Mutterschutz optimal geplant werden. Auch der Wiedereinstieg ist so erst planbar. Übrigens: Auch im Vorstellungsgespräch oder bei der Bewerbung brauchen Sie eine Schwangerschaft nicht zu verraten. Es ist sogar rechtswidrig, wenn Sie ein potenzieller Arbeitgeber danach befragt.
Mutter und Kind sind umfassend zu schützen
Ab dem ersten Tag Ihrer Schwangerschaft treten die gesetzlichen Schutzwirkungen in Kraft. Grundlage hierfür sind Regelungen, die das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) unter anderem in seiner Broschüre "Arbeit und Gesundheit. Schwangerschaft, Geburt, Stillzeit" zusammengetragen hat. Das beginnt bei den betrieblichen Maßnahmen zum Mutterschutz, zu denen die Unternehmen verpflichtet sind. Dazu zählt unter anderem, dass Schwangere von belastenden und gefährdenden Tätigkeiten freizustellen sind. Wenn der Arbeitsplatz nicht entsprechend umgestaltet werden kann, kann die Schwangere die Arbeit verweigern und hat Anspruch auf mindestens 80 Prozent ihres Einkommens. Es gibt eine Menge Gesetzestexte, die Regelungen für Schwangere am Arbeitsplatz in der Schweiz thematisieren. Hierzu gehören das Arbeitsgesetz (ArG) und Erwerbsersatzgesetz (EOG), das Obligationenrecht (OR) und das Gleichstellungsgesetz (GlG). Die Mutterschutzverordnung ist ganz speziell auf die Bedürfnisse von Schwangeren und frisch gebackenen Müttern abgestimmt.
Schutzfristen im kompakten Überblick
Der Kündigungsschutz gehört zu den wichtigsten Schutzvorschriften für eine schwangere Arbeitnehmerin. Er beginnt am ersten Tag der Schwangerschaft und endet 16 Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit kann einer Frau nicht gekündigt werden - auch wenn die Schwangerschaft nicht der Grund für den Kündigungswunsch des Arbeitgebers sein sollte. Auch wenn die Frau in der Bewerbung die Schwangerschaft nicht angegeben hat, ist dies kein Grund für die Kündigung. Fristlose Kündigungen bei schwerwiegenden Verfehlungen der Schwangeren dürfen, wie bei allen anderen Arbeitnehmern auch, aber natürlich verwirklicht werden. Zu den Fristen, die für eine Schwangere in einem Unternehmen relevant sind, gehört es auch, dass eine Mutter ihr Kind stillen darf, denn der Mutterschutz schützt die Gesundheit von Mutter und Baby. Zudem kommt, dass Schwangere und Stillende nicht mehr als neun Stunden am Tag arbeiten dürfen, auch wenn im Arbeitsvertrag der Arbeitnehmerin etwas anderes geregelt sein sollte.