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Rentenalter 65 für Frauen - Hitzige Debatten sind vorprogrammiert

Veröffentlicht am 27.02.2020
Rentenalter 65 für Frauen - Hitzige Debatten sind vorprogrammiert
Geht es nach dem Bundesrat soll das Rentenalter von Frauen schrittweise auf 65 Jahre steigen. Trotz abfedernder Massnahmen sind heisse Debatten zwischen Politik, Arbeitgebern und Gewerkschaften vorprogrammiert. Gleichzeitig soll eine Mehrwertsteuererhöhung einen Teil der Finanzierung sichern.
Bundesrat hat über Reform des Rentenalters entschieden
Seit Mittwoch wissen wir, dass der Bundesrat über das Reformprojekt AHV 21 entschieden und den Ball in die Hälfte des Parlaments gespielt hat. Laut dem Beschluss soll das Rentenalter von Frauen schrittweise von aktuell 64 auf 65 Jahre angehoben werden.
 
Hintergrund sind die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Finanzierung der AHV bis 2030 unter Einbezug der Auswirkungen des grassierenden Fachkräftemangels. Laut dem Bericht des Bundesrats soll das Rentenalter in vier Schritten um jeweils drei Monate ansteigen. Die erste Anhebung erfolgt im Folgejahr, nachdem die Reform in Kraft getreten ist.
 
Ausgleichsmassnahmen und mehr Flexibilität

Um die Auswirkungen für Frauen, die bereits in absehbarer Zeit vor der Pension stehen, zu minimieren, sind Ausgleichsmassnahmen geplant:
  • Rentenbezüge von Frauen der Jahrgänge 1959-1967 werden bei vorzeitiger Inanspruchnahme weniger stark gekürzt.
  • Für Frauen mit einem Jahreseinkommen von maximal 56'880 Franken besteht die Möglichkeit, ihre AHV-Rente kürzungsfrei ab 64 zu beziehen.
  • Geringe und mittlere Einkommen profitieren zudem von einer höheren Rente, sofern die betroffenen Frauen bis zum regulären Rentenalter arbeiten oder dem Arbeitsmarkt darüber hinaus zur Verfügung stehen.
  • Sowohl Frauen als auch Männer sollen den Zeitpunkt des Rentenbezugs zwischen 62 und 70 künftig flexibler wählen können.
  • Im Rahmen des schrittweisen Übergangs sollen Teile der Rente sowohl vorbezogen als auch aufgeschoben werden können.
 Mehrwertsteuererhöhung soll Finanzierung sichern
Das Massnahmenpaket soll die Flexibilität des Rentenbezugs verbessern und zusätzliche Anreize für den längeren Verbleib im Erwerbsleben setzen. Immerhin wird das hochspezialisierte Wissen von Fachkräften in der Schweizer Wirtschaft dringend gebraucht. Laut Plan entlastet die AHV-Reform die Sozialversicherung um 2,8 Mrd. Franken.
 
Im Gegenzug erwarten Experten bis 2031 Kosten in Höhe von 700 Mio. Franken für die geplanten Ausgleichsmassnahmen. Bis 2030 hat die AHV dennoch einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf von 26 Mrd. Franken. Durch eine geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,7 Prozent soll diese Lücke geschlossen werden. Die Mehrwertsteuerreform tritt voraussichtlich 2022 in Kraft.
 
Streitigkeiten sind vorprogrammiert
Gegen den Beschluss des Bundesrats haben bereits einige Player Widerstand angekündigt. Der Arbeitgeberverband etwa möchte im Hinblick auf die Generationengerechtigkeit einer Mehrwertsteuererhöhung nur dann zustimmen, wenn diese maximal 0,3 Prozentpunkte beträgt. Auch in Sachen Ausgleichsmassnahmen fordern die Arbeitgeber mehr Solidarität des Bunds.
 
Anstelle der beschriebenen 700 Mio. möchte man höchstens 400 Mio. mittragen. Auch an der politischen Front gibt es bereits Spannungen. Während die Linke die Erhöhung des Renteneintrittsalters kategorisch ablehnt und der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) die Vorlage ebenfalls verneint, fehlt es den Bürgerlichen an konkreten Lösungsansätzen für die grundsätzlichen Probleme der AHV.