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Wie geht es weiter mit dem Home-Office?

Veröffentlicht am 28.04.2022 - Bildquelle: Getty Images
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Der Lockdown war eine Folge des Corona-Ausbruchs. Innerhalb von kurzer Zeit wurde in der Schweiz rund die Hälfte der Arbeitnehmer ins Home-Office geschickt, wo es zahlreiche Herausforderungen zu meistern galt, zum Beispiel in Bezug auf die technische Infrastruktur und fehlende soziale Kontakte. Am 1. April 2022 wurde die "besondere Lage" beendet, sodass die letzten Corona-Massnahmen fielen. Doch wie geht es weiter mit dem Home-Office?
 
Schritt für Schritt zurück in den Normalbetrieb

Rund 55 Prozent der Arbeitgeber haben im Rahmen einer repräsentativen Befragung der Schweizer Erwerbstätigen zur Verbreitung von mobiler Arbeit und Home Office durch die Fachhochschule Nordwestschweiz angegeben, dass sie ein Konzept für die schrittweise Überführung vom Home Office in den Normalbetrieb haben.

Vorgesehen ist ein gestaffeltes Zurückkehren aus dem Home Office an den Arbeitsplatz, wobei zusätzliche Schutzmassnahmen getroffen werden sollen. Das bedeutet umgekehrt, dass rund 45 Prozent der Arbeitnehmer im Unklaren über den Weg zurück in die Normalität sind.

1. Aus der genannten Umfrage geht hervor, dass sich Arbeitnehmer flexiblere Arbeitszeitmodelle sowie vermehrtes Arbeiten im Home Office wünschen. Wer sich einmal daran gewöhnt hat, von zuhause aus zu arbeiten, mag das grösstenteils nur ungern wieder aufgeben. Gerügt wird seitens der Arbeitnehmer jedoch die geringe finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber am technischen Equipment, an Ausgaben für Internet, Festnetz und Mobilnetz, an Arbeitsmaterialien und an dem für den Arbeitsbereich benötigte Mobiliar.

Laut der Umfrage beteiligen sich gerade mal 25 Prozent der Arbeitgeber finanziell, wobei sich diese Investition vorwiegend auf die Handyrechnung beschränkte.Das ist den meisten Arbeitnehmern zu wenig. Stattdessen wünschen sie sich, dass Regelungen geschaffen werden, in denen klar definiert ist, welche Kosten vom Arbeitgeber im Home-Office übernommen werden.

2. Ebenso wie Arbeitnehmer haben auch Arbeitgeber konkrete Vorstellungen. Besteht auch weiterhin die Möglichkeit, im Home Office zu arbeiten, und steht ausserdem ein Arbeitsplatz im Büro zur Verfügung, dann braucht es eine klare Vereinbarung. Inhalt dieser Vereinbarung ist die Aufteilung der Arbeitszeit im Home Office beziehungsweise im Büro. Die Arbeit im Home Office hängt insoweit von den betrieblichen Umständen, von den Wünschen des Arbeitnehmers sowie von der Erlaubnis des Arbeitgebers ab.

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nach Art. 327a Abs. 1 OR (Obligationenrecht) verpflichtet, dem Arbeitnehmer alle durch die Ausführung der Arbeit entstandenen Auslagen zu ersetzen. Diese Entschädigung fällt jedoch nur dann zwingend an, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer keinen geeigneten und dauernden Arbeitsplatz anbieten kann.

Gleiches gilt übrigens für die Mietkosten für das Home Office. Auch die schuldet der Arbeitgeber nur, wenn er den Mitarbeiter zur Arbeit im Home Office verpflichtet.
Home Office nach dem Lockdown: Konzept für einen gemeinsamen Weg

Es braucht ein Konzept, um den Weg aus dem Lockdown zu finden. Dabei kann es sich um ein gemeinschaftliches Konzept handeln, in dem die beiderseitigen Interessen, die der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass die mit dem Home Office verbundenen Ausgaben, die Arbeitsgeräte sowie das Arbeitsmaterial in die allgemeinen Anstellungsbedingungen einfliessen und Teil des Arbeitsvertrags werden. Bei der Entwicklung eines Konzeptes sollten die Ergebnisse bestimmter Fragestellungen berücksichtigt werden, zum Beispiel:
  • Was ist im Lockdown gut gelaufen, was weniger gut, und welche Verbesserungsvorschläge gibt es?
  • Kann das, was gut gelaufen ist, beibehalten werden?
  • Gibt es Verbesserungsvorschläge in Bezug auf die Führungsarbeit, die Koordination von Aufgaben sowie die Arbeitsorganisation zwischen Mitarbeitern, die im Büro beziehungsweise im Home Office arbeiten?
  • Besteht Weiterbildungsbedarf in Bezug auf den Umgang mit der Technik angeht?

Diejenigen, die aus dem Home Office ins Büro zurückkehren, sollten die Vorgaben des Social Distancing beachten. Das sind Regelungen in Bezug auf die Distanz, die am Arbeitsplatz und in Besprechungen eingehalten werden sollte. Auch eine Staffelung der Präsenzzeiten im Büro innerhalb eines Teams sind eine sinnvolle Option.

Die Verantwortung dafür, dass die Teamgrössen im Büro, die Arbeitszeitverteilung, die Arbeitsformen im Büro und im Home Office bestmöglichst organisiert und eingehalten werden, tragen die Führungskräfte. Gleiches gilt für den Gesundheitsschutz, der auch im Home Office beachtet werden muss.

Ein Konzept hilft, unter Einbeziehung der Ideen der Mitarbeiter die einzelnen Schritte für die Rückkehr ins Büro zu planen und eine sinnvolle Aufteilung zwischen Arbeit im Büro sowie im Home-Office zu erzielen.