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Straining: Auch Langeweile kann Mobbing

Veröffentlicht am 29.09.2016
Straining: Auch Langeweile kann Mobbing
Mobbing ist ein Phänomen, welches in den letzten Jahren immer mehr um sich zu greifen scheint. Vielleicht steigt aber auch nur das Bewusstsein um die Problematik. Schon in der Schule leiden einige Kinder unter Mobbing, selbst bei Hobbys kommt es hin und wieder vor und in vielen Unternehmen ist es mittlerweile gang und gäbe. Klar, es ist die einfachste Form, Mitarbeiter „gefügig“ zu machen oder auch loszuwerden, wenn die offizielle Kündigung rechtlich nicht möglich ist. Während das „klassische“ Mobbing im Sinne von verbalen oder gar körperlichen Angriffen gerne unter Teamkollegen praktiziert wird, beobachten Experten nun immer mehr auch ein gezieltes Mobbing von Mitarbeitern durch ihre Führungskräfte. Der Mechanismus ist dabei ebenso simpel wie wirksam: Der Angestellte wird im wahrsten Sinne des Wortes „zu Tode gelangweilt“. -von Content-Service by co2-kommunikation.ch –  
„Straining“ nennen die Experten das Phänomen und treten endlich damit an die Öffentlichkeit. Bislang wurde es vor Gericht noch häufig belächelt, wenn ein Betroffener von „krankmachender Langeweile am Arbeitsplatz“ und in Verbindung damit von Mobbing sprach. Was soll denn so schlimm daran sein, wenn Sie fürs Nichtstun bezahlt werden? Ganz einfach: Langeweile hat auf Körper und Geist dieselben Auswirkungen wie Stress. Und während letzterer früher oder später im sogenannten Burnout mündet, sieht die Endstation beim Straining erschreckend ähnlich aus: Die als „Boreout“ betitelte Krankheit hat nämlich dieselben körperlichen und psychischen Symptome, also beispielsweise
  • Depressionen
  • Angststörungen
  • Schlafstörungen
  • Verdauungsprobleme
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen
  • Rückenbeschwerden
  • u. v. m.
Straining kann also im wahrsten Sinne des Wortes tödlich enden, zum Beispiel durch einen Herzinfarkt, Schlaganfall oder sogar Suizid. Gut also, dass das Bewusstsein um Mobbing allgemein sowie das Straining endlich mehr in den Fokus der Öffentlichkeit rückt und auch vor Gericht mehr Akzeptanz findet.

Straining: Die vier Phasen des Mobbings durch Langeweile

Auch, wenn die Wissenschaft beim Thema Straining noch in den Kinderschuhen steckt, konnten Studien bereits vier Phasen identifizieren:
  1. Entzug der Arbeitsinhalte und Umstrukturierungen mit
  2. langfristiger Auswirkung auf den Arbeitsplatz
  3. wodurch künstlich Stress erzeugt wird, der sich psychisch wie physisch bemerkbar macht,
  4. und schlussendlich zum Verlust der Arbeitsstelle führt.
Erschreckend ist zudem, dass es sich dabei keineswegs um Einzelfälle handelt. In Deutschland sowie Italien sind rund 60 Prozent aller vor Gericht ausgetragenen Konflikte Straining-Fälle, nur rund 20 Prozent fallen in die Kategorie des „klassischen Mobbings“. In der Schweiz werden ähnliche Zahlen vermutet. Hinzu kommt, dass nur ein Bruchteil der Mobbing-Fälle überhaupt jemals vor Gericht ausgetragen werden. Betroffene haben häufig keine Energie mehr, um sich gegen die Mobber zu wehren, zumal ihr „Gegner“ nicht selten eine reiche, als übermächtig wahrgenommene Firma ist. Und sollte es doch zum offenen Streit kommen, „kaufen“ sich viele Unternehmen kurzerhand von den Vorwürfen frei. Also geben Betroffene auf, kündigen und versuchen sich im beruflichen Neustart oder müssen erst einmal in ärztliche Behandlung. Es bleibt zu hoffen, dass auch in der Schweiz langsam aber sicher das Straining erkannt und vor Gericht durchsetzbar wird. Es gilt, die Opfer zu stärken, die Erfolgschancen bei rechtlichen Schritten zu erhöhen und so die Dunkelziffer der schweigenden Straining-Betroffenen zu schmälern.

Bildquelle: Thinkstock