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Leitfaden für den berufsbedingten Umzug ins Ausland

Veröffentlicht am 30.08.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Leitfaden für den berufsbedingten Umzug ins Ausland

Wer seinen Wohnsitz verlegt, noch dazu ins Ausland, sollte sich früh genug um die Gepflogenheiten am neuen Wohnort kümmern. Insbesondere bei verpflichtenden Behördengängen und der Schulanmeldung für die Kinder sollten keine Pannen passieren.

Ein Wohnungsumzug stellt meist schon für sich eine außerordentliche Belastung dar, insbesondere während der Berufstätigkeit. Selbst wenn man nur die zeitliche Komponente betrachtet - Kisten packen, ausmisten, Reinigungs- und Reparaturarbeiten, organisatorische Tätigkeiten -, kommt einiges zusammen, das in den frühen Morgenstunden oder nach Dienstschluss bzw. an den Wochenenden zu erledigen ist.

Führt einen der Umzug gar ins Ausland, so kommt noch ein Aspekt der Ungewissheit dazu - vor allem, wenn es um behördliche Verpflichtungen geht. Im Falle, dass der Wohnungswechsel mit dem beruflichen Wechsel an eine ausländische Dependence des Dienstgebers zusammen hängt, darf auch Unterstützung erwartet werden. Schließlich ist es in dessen Sinn, dass Mitarbeitende sich rasch in ihre neue Umgebung einfinden, um (wieder) die volle Leistung erbringen zu können.

Behörden und Versicherungen
Hat man sich für die neue Wohnung - oder auch ein Eigenheim - entschieden, so gilt es zeitgerecht die vertraglichen Verpflichtungen in Zusammenhang mit der aktuellen Wohnung aufzulösen. Ist der berufliche Aufenthalt im Ausland zeitlich begrenzt, kann auch eine zwischenzeitliche Vermietung des Hauptwohnsitzes angedacht werden. Bestehende Versicherungen müssen eventuell auf diese Situation angepasst, jedenfalls aber am neuen Wohnort neu abgeschlossen werden.

Für Postsendungen sollte entweder ein Nachsendeauftrag eingerichtet oder ein Postfach gemietet werden, das regelmäßig von einer Vertrauensperson geleert wird. Über den Wohnortwechsel sind unter anderem zu informieren:

  • das Einwohnermeldeamt,
  • die Krankenkasse,
  • der Sektionschef bzw. das Kreiskommando (Angehörige Armee) oder die Zivilschutz-Stelle (Angehörige Zivilschutz),
  • die Autoversicherung,
  • die Hausbank,
  • die Schule(n) der Kinder,
  • die Energielieferanten.

Und wer nicht den Eindruck erwecken will, ganz plötzlich untergetaucht zu sein, verabschiedet sich auch zeitgerecht von den Nachbarn und der Verwandtschaft.

Rechtzeitige Anmeldung
Wer Kinder hat, muss sich auch frühzeitig um die Wahl der passenden Schulen oder Kinderbetreuungseinrichtungen kümmern. Gerade, wenn die Kinder am neuen Wohnort auch mit einer fremden Landessprache konfrontiert sind, ist eine kompetente Begleitung beim Spracherwerb essentiell.

Sollte für das Zielland eine Visum-Pflicht bestehen, stellt die Beantragung der notwendigen Dokumente auch eine gute Gelegenheit dar, sich über allfällige Integrationsbestimmungen in der neuen Heimat zu informieren. Gar nicht zimperlich bei Verstößen sind wohl in den allermeisten Ländern die Steuerbehörden: Insofern auch hier der Tipp, sich gewissenhaft darüber zu informieren, welche Abgaben auf das Einkommen in welcher Form und zu welchen Zeitpunkten zu leisten sind.