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Zwischen Krankenbett und Bürotisch

Veröffentlicht am 11.10.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Zwischen Krankenbett und Bürotisch

Krankheiten kündigen sich selten langfristig an. Wenn die Kinder in der Früh fiebern oder sich übergeben, stehen Kindergarten- und Schulbesuche nicht zur Diskussion. Für berufstätige Eltern heißt das: Pflegeurlaub.

„Gegen Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses muss Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber Ihnen bis zu drei Tage zur Betreuung Ihres kranken Kindes zur Verfügung stellen. Dies gilt pro Krankheitsfall.“ - Was auf dem Informationsportal ch.ch recht trocken auf den Punkt gebracht wird, ist ein Thema, das berufstätigen Eltern durchaus Kopfzerbrechen bereiten kann. Diese sind nämlich im Fall, dass der Nachwuchs fiebrig oder mit anderen Symptomen im Bett liegt, „verpflichtet, nach geeigneten Ersatzlösungen zu suchen“. In vielen Fällen können das die Großeltern des Kindes, mitunter auch Nachbarn oder Freunde sein - über diesen Kreis hinaus werden sich die meisten Menschen schon etwas schwer tun.

Die genannte Website der „Schweizer Behörden online“ informiert im Weiteren, dass diese Pflicht dann entfällt, „wenn die Anwesenheit der Eltern notwendig ist, so zum Beispiel bei einer schweren Erkrankung eines Säuglings“. Je nach Art und Schwere der Erkrankung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch länger von der Arbeit befreit werden. Nicht unbedeutendes Manko dabei: „Der Lohn ist für eine beschränkte Zeit geschuldet“, aber eben nicht zwingend für die gesamte Dauer einer längeren Krankheit.

Das Wichtigste im Home office
Wenn die Anwesenheit des berufstätigen Vaters oder der Mutter beim kranken Kind mangels Fremdbetreuung vonnöten ist, kann eine Home-office-Vereinbarung mit dem Dienstgeber Erleichterung für beide Seiten bieten. Es ist ja nicht nur so, dass dem Unternehmen eine Arbeitskraft abgeht, nein: In der Regel ist auch der Mitarbeitende nicht begeistert, von heute auf morgen ausfallen zu müssen. Wichtige Tätigkeiten bleiben unerledigt und stapeln sich bis zur Rückkehr an den Arbeitsplatz, vielleicht müssen auch Kolleginnen und Kollegen „angebettelt“ werden, bestimmte Dinge zu übernehmen. Ganz zu schweigen von der Sorge um das Kind und der Zusatzbelastung durch dessen Erkrankung.

Insofern der kleine Patient alt genug ist, sich selbst zu beschäftigen - und keine (zu) großen Schmerzen im Spiel sind -, können pflegende Eltern Teile ihrer Arbeit also vielleicht zu Hause erledigen. Eine ausreichende Internet-Anbindung und ein Webmail-Zugang seien dabei voraus gesetzt. Jedoch sollte im Unternehmen jedenfalls um Verständnis dafür gebeten werden, dass Krankenpflege nicht bloß nebenbei ablaufen kann, sprich: Das volle Arbeitspensum wird sich kaum ausgehen. Und noch weniger sollte der notwendige Pflegeurlaub - der alles mögliche, nur kein Urlaub ist - dazu führen, dass Mütter und Väter in eine Überlastungssituation schlittern.

Notfallplan: Rotes Kreuz
Kann nicht auf das persönliche Umfeld zur Betreuung von kranken Kindern zurückgegriffen werden, bietet übrigens das Schweizerische Rote Kreuz Unterstützung bei der Kinderbetreuung an. Dabei werden Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, heißt es auf ch.ch, daheim von einer Betreuungsperson beaufsichtigt. Für die wenigsten Eltern und Kinder wird das die ideale Lösung sein - aber es ist allemal eine Hilfestellung in der Not.