Zweitjob: Weiterbildung - myjob.ch
985 Artikel für deine Suche.

Zweitjob: Weiterbildung

Veröffentlicht am 29.10.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Zweitjob: Weiterbildung

Wer sich während der Berufstätigkeit ernsthaft fortbilden oder eine Umschulung absolvieren will, stellt fest: So einfach „nebenbei“ funktioniert das nicht. Mit ein paar Vorlesungen und Seminaren an der Universität oder einem Kurs an der Volkshochschule ist es in den wenigsten Fällen getan. Zumindest, wenn man sich tatsächlich höher qualifizieren will und darauf hofft, damit neue berufliche Wege zu gehen.a

Von Anfang an zu bedenken ist die Mehrbelastung durch eine Fortbildung, die z.B. Anwesenheitspflichten am Abend oder an den Wochenenden mit sich bringen. Idealer Weise ist für die Dauer der Aus- oder Weiterbildung mit dem Dienstgeber eine Stundenreduktion zu vereinbaren. Doch nicht in jedem Fall ist das möglich – und mit den zusätzlichen Kosten, die hochwertige Fortbildungen mit sich bringen, muss man als Teilnehmer oft um jeden Rappen froh sein, der einem am Monatsende übrigbleibt.

Dass sich, daraus resultierend, die Teilnahme an einem Lehrgang neben einer 100-prozentigen Berufstätigkeit stark auf die individuelle Lebensführung auswirkt, liegt auf der Hand. Die Vereinbarkeit dieser Situation mit dem privaten Umfeld verlangt ein umfassendes Verständnis seitens Lebenspartner, Kindern und dem Freundeskreis.

Für „Notfälle“ absichern
Für Kinder sollten Betreuungsmaßnahmen von dritter Seite zumindest für besondere Anlässe – auch z.B. im Krankheitsfall – gesichert sein. Einerseits, damit kurzfristige „Notfälle“ abgedeckt sind und wichtige Fortbildungseinheiten nicht verpasst werden. Andererseits aber auch, damit nicht alles am anderen Elternteil hängen bleibt. Dieser wird in puncto Partnerschaft ohnehin zurückstecken müssen und dem oder der Liebsten während der Weiterbildungsdauer verstärkt den Rücken freihalten.

Überdies sollten Anwesenheitspflichten möglichst langfristig im Kalender eingetragen und mit anderen wichtigen Jahresereignissen abgeglichen werden. Zu Großtante Annis 75er lässt sich vielleicht auch am Tag danach gratulieren, aber auf der Hochzeit der Schwägerin tanzt man nur an dem einen bestimmten Abend. Auf diese Weise können auch Fehlzeiten in der Ausbildung geplant und z.B. frühzeitig Ersatzleistungen dafür vereinbart werden.

Gemeinsam mit dem Dienstgeber planen
Auch der Dienstgeber sollte in den individuellen Weiterbildungsplan eingebunden werden. Besonders in Jobs, die mit Bereitschaftsdiensten verbunden sind, oder in denen man eine besondere Verantwortung trägt, können so Terminkollisionen abgefangen und eventuell Verantwortungsbereiche temporär abgegeben werden.

Sollte die Weiterbildung Relevanz für den aktuellen Job haben, so kann mit dem Dienstgeber der Einsatz in neuen, anspruchsvolleren Bereichen vereinbart werden. So lässt sich das frisch erworbene theoretische Wissen gleich in der Praxis umsetzen und üben. Gleichzeitig wird damit auch vermittelt, dass man als Dienstnehmer weiter an der aktuellen Arbeit interessiert ist, und sich nach Ende der Bildungsmaßnahme nicht gleich aus dem Staub macht. Was der grundsätzlichen Unterstützung durch den Dienstgeber zuträglich sein dürfte.v