Die Ständeratskomission will den Arbeitnehmerschutz auflockern und dabei auf das Jahresabreitszeitmodell umsteigen.
Von dieser Lockerung betroffen sind Arbeitnehmende, welche eine Vorgesetztenfunktion oder über wesentliche Entscheidbefugnisse verfügen. Für diese Betroffenen könnte in Zukunft das Jahresarbeitszeitmodell gelten. Zusätzlich sollen die Bestimmungen zur Ruhezeit gelockert werden. Bis jetzt stellen sich jedoch nur vier Kantone hinter diesen Entwurf.