Die EU will die Arbeitslosenentschädigung für Grenzgänger neu regeln.
Die EU fordert, dass in Zukunft das Land der letzten Beschäftigung der Grenzgänger die Arbeitslosengelder bezahlen soll. Dies bedeutet für die Schweiz mit ca. 320'000 Grenzgängern Mehrkosten von ca. 700 Millionen Franken. Die Grenzgänger müssen jedoch 6 Monate in der Schweiz arbeitstätig gewesen sein.