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Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Wann ist das erlaubt?

Veröffentlicht am 28.11.2019 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Fristlose Kündigung durch den Arbeitnehmer: Wann ist das erlaubt?

Wenn Diskussionen von einer fristlosen Kündigung handeln, ist meist die Kündigung durch den Arbeitgeber gemeint. Diese hat wichtige Gründe, die meist mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen. 

Wenn Diskussionen von einer fristlosen Kündigung handeln, ist meist die Kündigung durch den Arbeitgeber gemeint. Diese hat wichtige Gründe, die meist mit dem Verhalten des Arbeitnehmers zusammenhängen. Doch auch Mitarbeiter haben das Recht zur fristlosen Kündigung. Der Beitrag informiert Sie darüber, aus welchen Gründen dies verwirklicht wird und wann die Kündigung rechtskonform ist.

Fristlos kündigen - aus welchen Gründen kann der Arbeitnehmer dies tun?

Bei der fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer ist es ähnlich wie bei der Arbeitgeberkündigung. Sie benötigt einen besonderen Grund. Der kann beispielsweise durch eine Einschränkung der Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters generiert werden, etwa dann, wenn eine Beleidigung durch den Arbeitgeber erfolgte, wenn es eine sexuelle Nötigung gegeben hat oder wenn Mobbing am Arbeitsplatz den Arbeitnehmer beeinträchtigt. Auch die Lohnzahlung - beziehungsweise die Nichtzahlung - kann ein Kündigungsgrund sein. Hier ist es aber wichtig, dass eine vorherige Abmahnung durch den Arbeitnehmer durchgeführt wurde und dass es sich nicht um einen Einzelfall gehandelt hat.

Dokumentieren ist wichtig

Genau wie bei der Arbeitgeberkündigung sollte auch der Arbeitnehmer, der eine fristlose Kündigung vorhat, die Gründe hierfür darlegen und auch nachweisen können. Denn die fristlose Kündigung ist nur dann rechtsgültig, wenn der Grund dafür auch anerkannt werden kann. Im Streitfall - also wenn der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wegen Nichterfüllung seiner vertraglichen Pflichten der Arbeitsleistung verklagt - ist vom Arbeitnehmer nachzuweisen, welche Ursache die fristlose Kündigung durch ihn begründet hat. Es kann also nur davor gewarnt werden, fristlos unter einem Vorwand zu kündigen, nur damit ein anderes - attraktiveres - Arbeitsverhältnis spontan angetreten werden kann.

Auch Schadensersatz ist möglich

Die Dokumentation der Gründe, die zur fristlosen Kündigung geführt haben, ist auch noch aus einem anderen Grund wichtig: Wenn Arbeitnehmer ein ihnen nicht mehr zumutbares Arbeitsverhältnis kündigen, haben sie oft auch Anspruch auf Schadensersatz bezüglich des Lohnausfalls. Dies ist vor Gericht natürlich effektiv zu beweisen. Dafür ist es wichtig, Vorkommnisse am besten genau zu dokumentieren, Zeugen (Kollegen zum Beispiel) mit ins Boot zu holen und eventuelle ärztliche Berichte (beispielsweise Krankschreibung wegen Mobbing) vorzulegen. Das Gericht wird danach urteilen, ob der Grund für eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist und ob Anspruch auf Lohnzahlungen beziehungsweise sogar eine Genugtuungsentschädigung besteht. Die gesetzlichen Grundlagen für die fristlose Kündigung sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ähnlich.

Konsequenzen am besten genau abwägen

Die fristlose Kündigung bedeutet für den Arbeitnehmer den Arbeitsplatz- und Lohnwegfall, ist also genau zu überlegen. Wenn der Grund wichtig und beweisbar ist, kann die Kündigung sinnvoll sein. Wenn nicht, ist es vielleicht besser, regulär und mit neuem Arbeitsplatz zu kündigen. Der Kern, ob sich die fristlose Kündigung wirklich lohnt, ist in der Regel mit dem Kündigungsgrund verbunden: Macht er es dem Arbeitnehmer zumutbar, weiterhin in dem Unternehmen tätig zu sein, oder ist dies nicht mehr möglich?