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Das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz: Arbeiten ohne Tageslicht

Veröffentlicht am 05.10.2020
Das Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz: Arbeiten ohne Tageslicht
Tageslicht hat einen entscheidenden Einfluss auf zahlreiche Vorgänge im menschlichen Körper sowie auf die Leistungsfähigkeit und bestimmt massgeblich unseren Biorhythmus. Manche beruflichen Tätigkeiten finden jedoch in Räumen statt, die nicht über ausreichend oder über kein Tageslicht verfügen. Dann haben Sie als Arbeitnehmer Anspruch darauf, dass der Arbeitgeber den Tageslichtmangel durch entsprechende kompensatorische Massnahmen ausgleicht. Welche das sind, das erfahren Sie hier.
Warum Tageslicht so wichtig ist
In den Herbst- und Wintermonaten ist Tageslicht auf wenige Stunden reduziert. Bekommen Menschen zu wenig Licht, wirkt sich das auf bestimmte körperliche Funktionen aus. Natürliches Licht hemmt beispielsweise die Produktion von Melatonin. Dieses Hormon macht müde und wird deshalb vorwiegend abends benötigt. Besteht an Ihrem Arbeitsplatz ein Tageslichtmangel, ist der Melatoninspiegel auch tagsüber erhöht. Darunter kann nicht nur Ihre Stimmung leiden. Es kommt auch zu fortwährenden Ermüdungserscheinungen, die sich auf Ihre Leistungsfähigkeit auswirken. Insoweit braucht der Mensch Tageslicht, damit der Melatoninhaushalt sowie der Tag-Nacht-Rhythmus nicht aus dem Gleichgewicht geraten.
 
Licht beeinflusst auch den Vitamin-D-Haushalt. Dieses Vitamin hilft dem Körper, Kalzium aus der Nahrung aufzunehmen, das wiederum wichtig für die Knochenbildung und die Knochenstabilität ist. Der menschliche Körper ist selbst in der Lage, Vitamin D herzustellen. Das geschieht jedoch nur unter der Voraussetzung, dass er in ausreichendem Masse UV-Licht ausgesetzt ist. Im Schnitt brauchen Menschen 20 bis 30 Minuten Sonnenlicht pro Tag. Ansonsten kann Vitamin D auch über die Nahrung zugeführt werden. Zu den Vitamin-D-Quellen gehören unter anderem einige Pilzarten, Avocados, Eier, bestimmte Fruchtsorten und insbesondere Fisch wie Lachs, Hering, Makrele und Sardinen.
 
Rechtslage: Tageslichtmangel am Arbeitsplatz kompensieren
Arbeitgeber sind verpflichtet, Mitarbeitern einen gesunden Arbeitsplatz zu bieten. Das bedeutet, dass ein Mangel an Tageslicht durch entsprechende Massnahmen ausgeglichen werden muss. Dazu eignen sich beispielsweise diese Massnahmen:
  • Installation künstlicher, tageslichtähnlicher Beleuchtungssysteme
  • Arbeitsplatzrotation zwischen Arbeitsplätzen mit Tageslichtmangel und solchen mit einem hohen Tageslichtanteil
  • Zusätzliche bezahlte Pausen, in denen Mitarbeiter zusätzliches Tageslicht "tanken" können
Auch wenn sich die praktische Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsplatzsicherheit bisweilen schwierig umsetzen lässt, sind Arbeitgeber verpflichtet, diese empfohlenen Massnahmen umzusetzen.
 
Varianten künstlicher Beleuchtung am Arbeitsplatz
Es reicht nicht aus, einfach eine neue Lampe mit einer helleren Glühbirne am Arbeitsplatz zu installieren. Um eine optimale Ausleuchtung des Arbeitsplatzes sicherzustellen, stehen mehrere Varianten zur Verfügung.
  • Eine helle Deckenbeleuchtung sorgt für die Ausleuchtung eines Raumes. Im Idealfall wird das Licht gleichmässig auf den Raum verteilt, wofür meist mehrere Deckenleuchten notwendig sind.
  • Diese allgemeine, durch Deckenleuchten erzeugte Helligkeit wird durch eine zusätzliche direkte Beleuchtung für die Ausleuchtung des Arbeitsplatzes ergänzt. Möglich ist das durch zusätzliche Lichtquellen an den Wänden oder durch eine direkt am Arbeitsplatz installierte Leuchte. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass diese zusätzlichen Lichtquellen Arbeit und Konzentration nicht stören.
  • Auch eine klassische Schreibtischlampe sorgt für Arbeitsplatzbeleuchtung.
Insgesamt sollte der Arbeitsplatz so hell sein, dass Arbeitnehmer gut arbeiten können. Künstliche Lichtquellen sind immer auch eine Frage der persönlichen Wahrnehmung. Während manche Arbeitnehmer eine Lichtquelle als zu hell oder blendend empfinden, ist sie für andere Mitarbeiter ideal. Deshalb ist es wichtig, dass die Helligkeit künstlicher Lichtquellen von Arbeitnehmern entsprechend geregelt werden kann.
 
Arbeiten ohne Tageslicht: Was tun, wenn gesetzliche Vorgaben nicht umgesetzt werden?
Sofern Sie an Ihrem Arbeitsplatz durch fehlendes Tageslicht gesundheitlich gefährdet sind, sollten Sie sich umfassend über Ihre Rechte informieren. Das geschieht am besten über die jeweilige Gewerkschaft in der Schweiz, zum Beispiel durch die Unia, welche Arbeitnehmerinteressen in den Sektoren Industrie, Gewerbe, Bau und im privaten Dienstleistungsbereich vertritt. Auch die betriebsinterne Arbeitnehmervertretung ist eine weitere Möglichkeit, bei der Sie sich über Ihre Rechte in Bezug auf einen Arbeitsplatz mit Tageslicht informieren können. Gewerkschaften und betriebsinterne Arbeitnehmervertretungen helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem jeweiligen Arbeitgeber durchzusetzen.
 
Arbeiten ohne Tageslicht: Tipps für den betrieblichen Alltag
Einerseits steht der Arbeitgeber in Bezug auf die Gesundheitsvorsorge in der Verantwortung. Andererseits ist es wichtig, dass Sie als Arbeitnehmer gleichermassen darauf achten, im Laufe eines Arbeitstages so oft wie möglich Tageslicht zu konsumieren. Nutzen Sie deshalb Pausen und andere berufliche Aktivitäten, um mehr Sonne in Ihren beruflichen Alltag zu bringen:
  • Verbringen Sie Ihre Pausen möglichst oft im Freien.
  • Unternehmen Sie in den Pausen kurze Spaziergänge, sofern das möglich ist.
  • Erledigen Sie kleine Einkäufe oder Wege zur Bank beziehungsweise Post während der Mittagspause, um frische Luft zu schnappen.