Vom Arbeitszeitguthaben bis zur Kündigung
Wer ein Sabbatical anstrebt, muss seine Arbeitsstelle nicht zwingend kündigen. Diese Möglichkeit gibt es auch. Aber vielfach sind die Alternativen interessanter, bei denen nach Beendigung der Auszeit der Arbeitsplatz wieder auf den Arbeitnehmer wartet.
Viele Arbeitgeber lassen sich auf ein Arrangement ein, bei dem Sie als Arbeitnehmer über längere Zeit auf einem Arbeitszeitkonto Überstunden ansparen. Diese Überstunden werden angesammelt, sie werden zwischenzeitig weder durch Freizeit ausgeglichen noch bezahlt. Am Ende dienen Ihnen die Überstunden auf einen Schlag als Zeitguthaben für Ihr erträumtes Sabbatjahr. Sie sind dann während der Auszeit auch weiterhin versichert - ein nicht zu unterschätzender Vorteil dieser Regelung.
Ähnlich gestaltet sich die Lösung mit einer Teilzeitvereinbarung. Eine gewisse Zeit vor dem Sabbatical wechseln Sie von Vollzeit auf Teilzeit. Sie arbeiten weiterhin Vollzeit und sparen so ein Zeitguthaben für Ihr Sabbatjahr an. Voraussetzung für diese Alternative ist, dass Sie bisher schon mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt waren.
Sie können auch durch einen Lohnverzicht auf ein Sabbatical hinarbeiten. Sind Sie mindestens sechs Monate in dem Unternehmen beschäftigt, verzichten Sie auf einen Teil Ihres Lohns. Sie sind weiterhin mit einem Vollzeit-Arbeitsvertrag beschäftigt. Am Ende steht Ihnen der angesparte Lohn als bezahlte Zeit für Ihren Wunschtraum von der Auszeit zur Verfügung.
In eine andere Richtung geht die Option über eine Freistellung. Sie lassen sich für ihre Sabbatzeit vom Arbeitgeber unbezahlt freistellen. Das bedeutet für Sie auf der anderen Seite auch, dass Sie sich selbst um Versicherungsfragen kümmern müssen. Während der Freistellung bleibt allerdings der Arbeitsplatz erhalten, und das Arbeitsverhältnis ruht.
Geht Ihr Wunsch nach einer Auszeit in Richtung eines kürzeren Zeitraums von ein bis zwei Monaten, kommt dafür auch ein Sonderurlaub infrage. Dabei handelt es sich um unbezahlten Urlaub. Vorteil dieser Regelung: Sie bleiben weiterhin sozialversichert, und Ihr Anspruch auf den Arbeitsplatz bleibt ebenfalls erhalten. In Kombination mit angespartem Jahresurlaub kann sich dieses Sabbatical leicht auf vier Monate verlängern lassen.
Schliesslich können Sie das Arbeitsverhältnis auch kündigen und die Übergangszeit für Ihre Sabbatzeit nutzen. Diese Lösung erscheint besonders attraktiv, wenn sie sowieso über einen Wechsel nachdenken und mit Ihrem bisherigen Arbeitsverhältnis unzufrieden sind.
Übrigens, es gibt viele Möglichkeiten, die Auszeit für die Verwirklichung persönlicher Träume zu nutzen. Viele Arbeitnehmer wünschen sich hier einen Aufenthalt im Ausland. Andere denken an eine bestimmte Weiterbildung oder eine Tätigkeit im sozialen Bereich. Sollten Sie befürchten, dass ein Sabbatjahr im Lebenslauf keine gute Figur macht, sind diese Befürchtungen meist unbegründet. Viele Arbeitgeber sehen es inzwischen positiv, wenn Arbeitnehmer zielgerichtet eine Auszeit nehmen, um dann später wieder besonders motiviert in ein Arbeitsverhältnis einzusteigen.