Handynutzung am Arbeitsplatz - Einflussnahme auf die Arbeitsleistung - myjob.ch
985 Artikel für deine Suche.

Handynutzung am Arbeitsplatz - Einflussnahme auf die Arbeitsleistung

Veröffentlicht am 20.04.2021
Handynutzung am Arbeitsplatz - Einflussnahme auf die Arbeitsleistung
Das Smartphone ist allgegenwärtig, und so ist es mittlerweile normal, dass die Grenzen zwischen Freizeit und Arbeitsalltag verschwimmen. Deshalb stellt sich die Frage, ob und in welchem Masse die Handynutzung die Arbeitsleistung beziehungsweise Produktivität beeinträchtigt. Dazu hat die Universität Trier ein Feldexperiment durchgeführt. Wie das Ergebnis ausgefallen ist, und wie Unternehmen mit der Handynutzung umgehen - wir haben die wichtigsten Fakten für Sie zusammengefasst.
Zusammenhang zwischen Handynutzung am Arbeitsplatz und Arbeitsleistung
 
Um den Zusammenhang zwischen Handynutzung am Arbeitsplatz und der Arbeitsleistung zu prüfen, führte die Universität Trier ein Feldexperiment durch. Für die Sammlung von Datensätzen wurden Mitarbeiter in einem Telefonservice ausgewählt und nach dem Zufallsverfahren in zwei Gruppen unterteilt. Der ersten Gruppe war es untersagt, das Handy während der Arbeitszeit zu nutzen, während den übrigen Mitarbeitern die Handynutzung während der Arbeitszeit gestattet wurde. Alle übrigen Arbeitsbedingungen waren identisch.
 
Schon nach kurzer Zeit wurden signifikante Unterschiede bezüglich der Arbeitsleistung festgestellt. Bei der Gruppe mit dem Smartphone-Verbot lag die Arbeitsleistung um zehn Prozent höher als bei der Vergleichsgruppe. Diese gab sogar zu, dass ein Smartphone die Konzentration reduziert und von der eigentlichen Arbeit ablenkt. Die Feldstudie förderte ausserdem zutage, dass das Handyverbot bei den Arbeitnehmern als Zeichen für Misstrauen seitens des Arbeitgebers gewertet wird. Die Studie kam insgesamt zu dem Ergebnis, dass ein Handyverbot geeignet ist, die Produktivität der Mitarbeiter nachweislich zu steigern.
 
Warum ein Handyverbot am Arbeitsplatz sinnvoll ist
 
Es gibt eine Reihe von Gründen, die für ein Smartphone-Verbot am Arbeitsplatz sprechen:
 
1. Beeinflussung der Arbeitsleistung
 
Grundsätzlich werden Arbeitnehmer abgelenkt, wenn sie neue Nachrichten auf ihrem Smartphone empfangen und diese beantworten. Dabei geht wertvolle Arbeitszeit zu Lasten des Arbeitgebers verloren, der seinen Angestellten ein leistungsgerechtes Gehalt für die volle Arbeitsleistung zahlt. Der wiederholte Blick auf das Smartphone wirkt sich auf die Konzentration aus, die deutlich sinkt. Das hat wiederum Auswirkungen auf die Effizienz und die Produktivität der Arbeitsleistung, die deutlich gemindert ist.
 
2. Negativer Einfluss auf die Stimmung im Team
 
Unterbrechungen der Arbeitszeit, die bedingt sind durch die Handynutzung, können sich negativ auf die Stimmung im Team auswirken. So kann es insbesondere in einem Callcenter passieren, dass Kollegen die Arbeit des Mitarbeiters in Teilen übernehmen müssen, weil dieser sich stattdessen intensiv mit seinem Handy beschäftigt. Dadurch kommt Unmut auf. So kann es passieren, dass sich Wut und Ärger Bahn brechen und in Streitigkeiten münden, was zu einer nachhaltigen Verschlechterung des Arbeitsklimas und zu einer verringerten Motivation führen kann.
 
3. Minderung der Konzentrationsfähigkeit
 
Durch die Nutzung des Handys am Arbeitsplatz reduziert sich nicht nur die produktive Arbeitszeit. Es kommt zu einem Konzentrationsverlust, sodass die Qualität der Arbeitsleistung leidet. Permanente Lautzeichen oder das Aufblinken von Nachrichten beeinträchtigen die tatsächliche Arbeitsleistung, sodass es vermehrt zu Flüchtigkeitsfehlern kommt mit mehr oder weniger schlimmen Folgen.
 
4. Veröffentlichung von vertraulichen Bildern und Daten
 
Jedes moderne Handy verfügt über eine Kamerafunktion, mit der auch Bilder für soziale Netzwerke geschossen werden. Da wird das eine oder andere Foto vom Arbeitsplatz gemacht, ohne Rücksicht auf mögliche Folgen. Tatsächlich haben Bilder aus dem Unternehmen vertraulichen Charakter und deshalb nichts auf Social Media Plattformen wie Facebook oder Instagram verloren, was gleichermassen für Bilder von Kollegen gilt. Wer gar unternehmensinterne Daten fotografiert oder Prozessabläufe veröffentlicht, macht sich wegen Datenmissbrauchs strafbar.
 
5. Störung von technischen Anlagen und Geräten
 
Durch Smartphone-Wellen kann es zu technischen Störungen kommen, die sich auf den betrieblichen Ablauf auswirken. Beispiele sind notwendige technische Gerätschaften oder medizinische Instrumente, deren Beeinträchtigung auch finanzielle Schäden nach sich ziehen kann.
 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Beeinträchtigung und mögliche Schäden durch eine Handynutzung weitaus schwerer wiegen als die Nutzung des Smartphones am Arbeitsplatz. Deshalb ist die Nutzung von Smartphones und auch von Tablets in der Schweiz am Arbeitsplatz verboten. Wer gegen dieses Verbot verstösst, muss mit einer Abmahnung und im Wiederholungsfall mit einer Kündigung unter der Voraussetzung rechnen, dass der Arbeitgeber explizit ein Handyverbot ausgesprochen hat. Anderes gilt für Pausen, die als Freizeit gelten und in denen eine Handynutzung keinen Einschränkungen durch den Arbeitgeber unterliegt.