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Neue Arbeitsmodelle in Zeiten von Corona: Arbeiten im Homeoffice

Veröffentlicht am 18.10.2021
Neue Arbeitsmodelle in Zeiten von Corona: Arbeiten im Homeoffice
Bedingt durch Corona wurde der Arbeitsplatz zahlreicher Arbeitnehmer in die eigenen vier Wände verlagert. Für die einen war es ein Traum, während andere das Homeoffice als Albtraum wahrgenommen haben. Was sind die Vorteile, welche Nachteile gibt es, und wie ist die aktuelle gesetzliche Lage in der Schweiz in Bezug auf das Homeoffice? Antworten auf diese und weitere Fragen erhalten Sie hier.
Was bedeutet Homeoffice?
Der Begriff Homeoffice ist nicht eindeutig definiert, was gleichermassen für die Schreibweise gilt, die von Homeoffice, über Home-Office bis Home Office reicht. Regelmässig wird darunter ein Arbeitsplatz in den eigenen vier Wänden verstanden. Das können ein Arbeitszimmer in der Wohnung oder im Haus oder ein Schreibtisch in einer abgegrenzten Ecke sein, wo die beruflichen Aufgaben erledigt werden. In Zeiten der Pandemie musste bisweilen auch ein Sitzplatz im Wohn- oder Esszimmer oder in der Küche ausreichen, um zu arbeiten. Sofern Sie Ihren Arbeitsplatz in einen Park, eine Bibliothek oder in Ihr Lieblingscafé verlagert haben, handelt es sich streng genommen nicht mehr um Homeoffice. Stattdessen nutzen Sie die durch die Digitalisierung mögliche Form des mobilen Arbeitens.
 
Vor- und Nachteile des heimischen Büros
Für die einen war das Homeoffice in Zeiten der Pandemie ein Segen, während andere es als Albtraum empfanden und froh waren, als sie wieder ins Büro zurück durften. Tatsächlich bietet Homeoffice eine Reihe von Vorteilen, aber auch Nachteile.
 
1. Homeoffice - die wichtigsten Vorteile
Das sind die wichtigsten Vorteile des Homeoffice:
 
  •  Zeitersparnis durch das Wegfallen des Anfahrt- und Rückweges
  • Einsparen von Fahrtkosten
  • Einrichten eines persönlichen Arbeitsumfeldes
  • Individuelle Wohlfühlatmosphäre
  • Steigerung des Selbstbewusstseins durch eigenverantwortliches Arbeiten
  • Keine Ablenkung durch Kollegen
  • Erhöhte Produktivität durch fokussiertes und ungestörtes Arbeiten
  • Flexible Arbeitszeiten
  • Stressreduzierte Arbeitsweise
  • Eine ausgeglichene Work-Life-Balance
  • Mehr Zeit für die Familie und auch für sich selbst
  • Höhere Arbeitszufriedenheit
  • Reduzierung der Krankheitsrate im Unternehmen
 
2. Nachteile des Homeoffice
Arbeiten im Homeoffice hat aber auch Nachteile, nämlich diese:
 
  • Kein direkter Austausch mit Kollegen und kein kollegiales Beisammensein
  • Fehlende Vernetzung
  • Fehlendes Feedback in Bezug auf die Arbeitsergebnisse
  • Stille und Abgeschiedenheit im Homeoffice
  • Kein schneller Austausch von wichtigen Informationen
  • Fehlende soziale Kontakte
  • Gehemmter Arbeitszufluss durch die Distanz zu Kollegen und zum Unternehmen
  • Gefahr von Missverständnissen durch räumliche Distanz
  • Erschwerte Kommunikation durch fehlenden persönlichen Kontakt und verlängerte Kommunikationswege
  • Verlust von gemeinsamen Entscheidungen und Fördern von Alleingängen
  • Erschwerte Identifikation der Mitarbeiter mit dem Unternehmen
  • Eingeschränkte technische Voraussetzungen und fehlender Arbeitnehmerschutz
  • Nicht Einhalten von Arbeitspausen und Ruhezeiten
  • Permanente Erreichbarkeit
  • Erschwerte Trennung von Beruflichem und Privatem
  • Gefahr der Ablenkung
  • Hohes Mass an Selbstdisziplin
  • Soziale Isolation
 
Tatsächlich ist die Entscheidung für oder gegen das Homeoffice abhängig von der jeweiligen Persönlichkeit und vorhandenen Charaktereigenschaften.
 
Homeoffice in Zeiten von Corona: Die aktuelle Situation in der Schweiz
Am 26. Juni 2021 wurde in der Schweiz die Homeoffice Pflicht aufgehoben. Insoweit wurde die bis dahin geltende Pflicht in eine Empfehlung umgewandelt. Das gilt insbesondere für Betriebe, die regelmässig testen, wobei das Testkonzept vor allem für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwer umzusetzen ist. Die bislang geltende Homeoffice Pflicht galt für die Arbeitsplätze, bei denen ein Arbeitsplatz zuhause möglich und mit einem verhältnismässigen Aufwand durchführbar war. Dieser Pflicht musste also nachgekommen werden, wenn es keine besonderen Umstände gab, die dagegen sprachen.
 
Arbeitet ein Arbeitnehmer im Homeoffice, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die dafür notwendigen Gerätschaften und Materialien zur Verfügung zu stellen. Stehen dem Arbeitnehmer das technische Equipment und Büromaterialien zuhause zur Verfügung, kann er sie mit Einverständnis des Arbeitgebers verwenden. Für notwendige Auslagen muss grundsätzlich der Arbeitgeber aufkommen. Dabei handelt es sich um Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Verrichtung der Arbeit stehen. Beispiele sind Telefonkosten, Lizenzkosten für Software sowie Fahrtkosten zu Kunden. Anderes gilt, wenn die Auslagen durch freiwilliges Homeoffice entstehen. Dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, diese Kosten auf den Arbeitnehmer abzuwälzen.