Weihnachten im Büro - so gelingt die schönste Zeit des Jahres auf betrieblicher Ebene
Veröffentlicht am 02.12.2021
Das nahende Weihnachtsfest versetzt viele Menschen jedes Jahr in eine Art fröhlichen Ausnahmezustand. Mit Kerzen, Plätzchen und Co. fiebern sie dem Höhepunkt des Jahres entgegen. Darf man da man davon auch einiges in das betriebliche Umfeld übertragen? Gibt es ein "zu viel" rund um Weihnachten im Betrieb?
Mit der Adventszeit verknüpfen wir allgemein viele Besonderheiten. Die Tage sind kurz und dunkel, zu Hause begleiten uns Kerzen und weihnachtliche Dekoration durch eine schöne Zeit. Wir machen uns gegenseitig Geschenke und geniessen den einen oder anderen Glühwein miteinander. Viele Arbeitnehmer möchten einen Teil dieser Stimmung auch in den Betrieb mitnehmen. Nicht alles ist dabei möglich und erlaubt.
Deko und Co.
Es gibt sie, die leidenschaftlichen Liebhaber von weihnachtlicher Deko. Sie möchten auch ihr Büro und dessen Eingangstür mit Tannenzweigen, blinkenden Lichter und Engelsfiguren verzieren. Hier ist etwas Vorsicht geboten und Mass zu halten. Auf keinen Fall darf die weihnachtliche Dekoration im Betriebsablauf stören. Grundsätzlich hat der Chef das Hausrecht. Er darf Rauschgoldengel und singende Weihnachtsmänner aus Plastik ganz verbieten. In den meisten Führungsetagen bestehen keine Bedenken gegen einen kleinen Adventkranz oder andere geschmackvolle Dekorationen. Wie bei vielen Dingen im Leben gilt allerdings auch hier, dass weniger oft mehr ist. Das gilt im Übrigen auch für Weihnachtsmusik. Wer während der Adventszeit nicht darauf verzichten kann, 30 x Last Christmas im Radio zu hören, darf damit keinesfalls in Betriebsabläufe eingreifen und andere Mitarbeiter von der Arbeit abhalten.
Offenes Feuer-Kerzenlicht
Im betrieblichen Umfeld sind mit Blick auf Versicherungsfragen und die eigene Haftung LED-Kerzen die bessere Alternative. Verzichten Sie lieber auf echte Kerzen. Wie schnell vergisst man in der betrieblichen Hektik, dass eine Kerze brennt. Bei einem Schaden werden Sie persönlich verantwortlich gemacht. Der Chef darf ausserdem jegliches Kerzenlicht im Büro auch verbieten. Bleiben Sie deshalb im Zweifel bei den künstlichen Varianten.
Alkohol in der Weihnachtszeit
Auf der Weihnachtsfeier ist Alkoholkonsum üblich. Viele Arbeitnehmer möchten auch ausserhalb der betrieblichen Veranstaltung in der Adventszeit mit dem einen oder anderen Kollegen anstossen. Manchmal bietet sich auch der kurze Besuch auf einem Weihnachtsmarkt in der Mittagspause an. Hier gilt die Empfehlung, im Arbeitsalltag besser auf Alkohol zu verzichten. Auch die alkoholfreie Variante von Weihnachtspunsch trägt zur Weihnachtbestimmung bei, ohne dabei berufliche Konsequenzen zu riskieren. Selbst auf offiziellen Veranstaltungen, bei denen der Chef Alkohol erlaubt, dürfen Sie sich nicht betrinken. Das Thema Alkohol ist auch deshalb im betrieblichen Kontext heikel, weil die anregenden Getränke viele Menschen enthemmen. Hier werden schnell Dinge gesagt oder getan, die man später bereut.
Geschenke
Ob Sie Geschenke von Kunden annehmen dürfen, kann in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt sein. Es gelten bei dem Wert der Geschenke allgemein bestimmte Werte, die als angemessen angesehen werden. Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie im Betrieb nach. Riskieren Sie nicht, mit der Annahme eines Geschenks als bestechlich zu gelten. Abmahnung und Kündigung könnten die Folge sein. Geschenke von Ihrem Chef selbst dürfen Sie annehmen. In vielen Unternehmen ist es auch üblich, sich unter den Kollegen kleine Geschenke zu machen. Auch das ist im Allgemeinen unbedenklich.
Knigge ist Weihnachten nicht ausser Dienst
Auch wenn viele Menschen es so empfinden mögen, die Adventszeit setzt bestimmte Verhaltensregeln nicht ausser Kraft. Das gilt für das betriebliche Umfeld uneingeschränkt. Vermeiden Sie es also, negativ aufzufallen, indem Sie in der schönsten Zeit des Jahres persönliche Grenzen anderer Menschen überschreiten. Machen Sie nicht durch Peinlichkeiten oder Übertreibungen von sich reden, sondern durch Ihre entspannte Persönlichkeit und eine gesunde Vorfreude auf Weihnachten.