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Behinderung in der Bewerbung erwähnen: Ja oder nein?

Veröffentlicht am 23.11.2017
Behinderung in der Bewerbung erwähnen: Ja oder nein?
Bewerber mit einer Behinderung haben es in der Schweiz oftmals schwer. Sollten und dürfen Sie diese also lieber verschweigen? 

Beim Wort Behinderung denken viele Menschen gleich an Pflegeheime und Rollstühle. Dabei gibt es grosse Unterschiede bei der Ausprägung einer Behinderung. Sie kann angeboren oder zum Beispiel durch einen Unfall erworben sein. Sie kann psychischer oder physischer Art sein. Sie kann kaum merklich oder so beeinträchtigend sein, dass der Betroffene tatsächlich professionell gepflegt werden muss. In den meisten Fällen macht sich eine Behinderung, vor allem körperlicher Art, im Berufsleben kaum bemerkbar. In der Regel hat sich der Betroffene schliesslich einen Beruf ausgesucht, in welchem seine Behinderung nicht zum Nachteil wird. Dennoch werden viele Lebensläufe in der Schweiz schnell aussortiert, wenn der Begriff „Behinderung“ auftaucht. Es gibt hierzulande schliesslich keine Pflicht zur Einstellung behinderter Mitarbeiter oder eine entsprechende Quote, die es einzuhalten gilt. Was bedeutet das für Sie als Bewerber?


Auch, wenn ein Bewerber offiziell nicht aufgrund seiner Behinderung diskriminiert werden darf, kommt es in der Realität leider häufig vor, dass Lebensläufe mit diesem Begriff aussortiert werden. Viele Bewerber mit Behinderung neigen deshalb dazu, diese bei ihrer Jobsuche zu verschweigen. Erlaubt ist das allemal. Sie müssen Ihre Benachteiligung dem Arbeitgeber gegenüber nicht offenlegen. Einzige Ausnahme: Sie wirkt sich direkt auf Ihre potenzielle zukünftige Tätigkeit aus. Allerdings ist es je nach Art und Schwere der Behinderung oft spätestens beim Vorstellungsgespräch nicht mehr möglich, diese zu verschweigen. Könnte sich der Arbeitgeber dann nicht „belogen“ fühlen? Sie sehen: Die Frage, ob Sie eine Behinderung in Ihrer Bewerbung erwähnen sollten oder nicht, ist schwierig zu beantworten. Sie müssen es jedenfalls nicht.

Viele Arbeitgeber benachteiligen behinderte Bewerber
Leider zeigt ein Blick in die Realität, dass viele Arbeitgeber tatsächlich Bewerber mit einer Behinderung aussortieren oder ihnen zumindest schlechtere Chancen auf einen Job bieten. Dahinter stecken häufig Vorurteile wie: Ein behinderter Mitarbeiter sei häufiger krank oder weniger leistungsfähig. Solche Vorurteile lassen sich leider nicht von heute auf morgen abbauen. Gemeinhin wird deshalb die Meinung vertreten, dass Bewerber in der Schweiz eine mögliche Behinderung lieber verschweigen sollten. So haben sie zumindest die Chance, sollte sich diese im Vorstellungsgespräch nicht mehr verheimlichen lassen, dem potenziellen zukünftigen Arbeitgeber persönlich zu erläutern, dass und weshalb Ihre Behinderung keine Beeinträchtigung für Ihre Arbeit darstellt – und Sie können zugleich mit Ihren Talenten sowie Vorzügen punkten. Schlussendlich bleibt das aber Ihre eigene Entscheidung. Folgende Fragen können Ihnen beim Abwägen helfen:


Checkliste: Behinderung erwähnen oder nicht? 
 
  • Ist Ihre Behinderung ersichtlich und wenn ja, wann wird der Arbeitgeber spätestens davon erfahren?
     
  • Sind Sie bereit, mit der „Überraschung“ der Teilnehmer am Vorstellungsgespräch umzugehen, wenn Sie Ihre Behinderung vorab verschwiegen haben?
     
  • Sind Sie auf entsprechende Rückfragen gefasst, weshalb Sie Ihre Besonderheit nicht erwähnt haben?
     
  • Können Sie in der Bewerbung oder dem Vorstellungsgespräch überzeugend darlegen, dass Ihre Behinderung keine Beeinträchtigung für die vakante Stelle bedeutet?
     
  • Gibt es Gründe, die eindeutig für oder gegen die Erwähnung Ihrer Behinderung sprechen?
     
  • Haben Sie überzeugende Argumente für Ihre Einstellung, um von Ihrer Behinderung als Hauptthema abzulenken?



– by co2-kommunikation.ch –


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