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Richtig kündigen

Veröffentlicht am 29.11.2018 von myjob.ch - Bildquelle: iStock
Richtig kündigen

Bei der Beendigung eines Dienstverhältnisses sind einige wichtige Punkte zu beachten. Rechte und Pflichten sowohl des Arbeitnehmers als auch des Dienstgebers sind zu berücksichtigen, eine ordentliche Übergabe der bisherigen Aufgaben ist zu gewährleisten.

Irgendwann ist klar: Es geht so nicht mehr. Man fühlt sich im Job unterfordert. Man strebt nach höheren Weihen ohne die Möglichkeit, wirklich aufsteigen zu können. Man verdient zu wenig, um im Alltag zurecht zu kommen. Man fühlt sich von den Vorgesetzten nicht ausreichend gefördert, wird von Mitarbeitenden gemobbt. Oder man hat überraschend ein wahnsinnig attraktives Jobangebot erhalten. Die möglichen Beweggründe dafür, eine Arbeitsstelle aufzugeben, sind vielfältig. Bei der Kündigung gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten. 

Schriftlicher Beleg
So wird zwar den meisten Menschen klar sein, dass es zur Auflösung eines Dienstvertrags einer schriftlichen Information bedarf. Gerade in Situationen, in denen das Vertrauensverhältnis zum Unternehmen bereits angeschlagen ist, sollte unbedingt auf die Bestätigung des Erhalts der schriftlichen Kündigung geachtet werden. Entweder über einen Eingangsstempel auf einer Kopie des Schreibens oder, wenn dieses nicht persönlich übergeben sondern per Post versandt wird, mittels Beleg des versandten Einschreibens. Wichtig ist vor allem den Zeitpunkt der Kündigung nachweisen zu können, und damit die Einhaltung der Kündigungsfrist.

Wer einer Konkurrenzklausel unterliegt – also für eine gewisse Zeit nicht im selben Arbeitsbereich bzw. derselben Branche oder für einen Mitbewerber tätig werden darf –, sollte sich frühzeitig damit beschäftigen. Wechselt man in eine ganz andere Tätigkeit, sollte das kein Problem sein. Ansonsten besteht eventuell die Möglichkeit, sich vom neuen Dienstgeber „freikaufen“ zu lassen. Oder, wenn man nicht im Streit geht, die Klausel vom alten Dienstgeber für nichtig erklären zu lassen. Auch dies sollte auf jeden Fall schriftlich geschehen.

Urlaub abbauen
Offene Urlaubstage und vorhandene Überstunden sollten gleich mit der Kündigung angesprochen werden. Es ist zu klären, ob diese Ansprüche vor dem Jobwechsel konsumiert werden können und müssen, oder ob sie monetär abgegolten werden. Dabei sind auch die persönlichen Bedürfnisse zu berücksichtigen: Wahrscheinlich ist es sinnvoll, vor dem Start in der neuen Funktion noch ein paar Tage oder gar Wochen Urlaub zu haben. Erstens, um erholt und voller Elan zu beginnen, und zweitens, weil es im neuen Unternehmen vielleicht in den ersten Monaten nicht möglich sein wird, Urlaub zu nehmen. 

Vorsicht beim Arbeitszeugnis
Auch wenn man schon wieder „unter der Haube“ ist, sich also nicht auf Jobsuche machen muss, schadet es nicht, vom aktuellen Dienstgeber noch ein Arbeitszeugnis zu fordern. Erstens ist es interessant, auf diese Weise ein bleibendes Feedback zu den eigenen Leistungen zu erhalten, und zweitens ist der nächste Job noch nicht unbedingt der letzte vor dem Ruhestand. Aber Achtung: So ein Arbeitszeugnis muss zwar „wohlwollend formuliert sein“, es muss aber auch „der Wahrheit entsprechen“, wie das Informationsportal der schweizerischen Bundeskanzlei ch.ch erklärt. Das bedeutet, dass auch Risiken Erwähnung finden, die der Arbeitnehmer mitbringt, sofern sie dem Dienstgeber bekannt sind. Als Beispiel wird im Fall eines Berufschauffeurs etwa ein bestehendes Alkoholproblem angeführt.

Wenn alle Formalitäten der Kündigung erledigt sind, ist schließlich noch darauf zu achten, dass offene Aufgaben möglichst erledigt bzw. ordentlich an Mitarbeitende und eventuell schon bekannte Nachfolger übergeben werden. Und genau so, wie der Schreibtisch aufgeräumt zu hinterlassen ist, sollten Computer und Diensthandy von allen persönlichen Daten bereinigt werden. Dem Job-Neustart steht damit nichts mehr im Wege.